Überzogene Dokumentationspflicht: Ein Hindernis für die Effizienz in der Pflege und Justiz

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In jüngster Zeit ist eine wachsende Belastung für die Mitarbeiter in Pflege- und Justizwesen aufgrund steigender Dokumentationspflichten festzustellen. Der zunehmende Verwaltungsaufwand führt nicht nur zu einer Verminderung der verfügbaren Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben, sondern gefährdet die sorgfältige Durchführung der Arbeit.

 

 

Wachsende Anforderungen in der Pflege und Justiz

Seit Jahren steigt die Anforderung an die Dokumentationspflicht in der Pflege und im Strafvollzug kontinuierlich an. Dies führt, neben den ohnehin sehr belastenden Aufgaben in diesen Berufsfeldern, zu einer zusätzlichen, ausufernden Arbeitserhebung, welche die personelle Situation weiter verschlimmert. „Es tritt ein Teufelskreis in Gang, indem Mitarbeiter ihrer eigentlichen Aufgabe nicht mehr nachkommen können, da sie mehr und mehr Zeit in die stetig wachsende Dokumentationspflicht investieren müssen“, so Frank Meier*; Justizmitarbeiter. Der Grund für die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Dokumentation liegt in den Ministerien und vorgesetzten Behörden selbst. „Durch die Erhöhung der Dokumentationslast ziehen sich die übergeordneten Behörden aus ihrer Verantwortung zurück“, ergänzt Meier. Hiermit wird deutlich, dass die bürokratischen Hürden selbst die Arbeit verhindern, die sie eigentlich sicherstellen sollten.

Dokumentationspflicht als Selbstzweck

Das Problem liegt nicht nur in der Anzahl der notwendigen Dokumentationen, sondern auch in ihrer Art und Weise. Es wird offensichtlich, dass sich viele Berufstätige in der Pflege und im Justizwesen in erster Linie mit der Erfüllung der Dokumentationsanforderungen, anstatt tatsächlicher Arbeit befassen müssen. „Die Dokumentationspflicht wird zum Selbstzweck, und es besteht die Gefahr, dass Arbeiten nur noch dokumentiert, aber aufgrund der fehlenden Zeit gar nicht mehr durchgeführt werden können“, warnt Meier. Es bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, die den Arbeitsalltag der Mitarbeiter in Pflege und Justiz wieder entlasten. Oppositionen könnten einen großen Beitrag dazu leisten, indem sie sich nicht gleich auf jeden Fehler stürzen und für ihre Zwecke ausschlachten. Die Presse ebenfalls mit einer sensibleren Berichterstattung. „Durch eine konstruktive Zusammenarbeit von politischen Entscheidungsträgern, Medien und uns als Gesellschaft könnten wir einen Weg finden, um den unnötigen Druck von unseren wichtigen sozialen Dienstleistungen abzubauen“, schließt Meier.

*Name geändert

 

Lehrermangel in der Pflege verhindert die Ausbildung von Pflegekräften

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Am 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Arbeit in der Pflege aufzuwerten und das Arbeiten in der Pflege attraktiver zu machen.

Ein positiver Schritt in die richtige Richtung, der vor dem Hintergrund des Personalmangels in der Pflege und der demografischen Entwicklung längst überfällig war. Die bisherigen Ausbildungsgänge „Gesundheits- und Krankenpfleger“, „Altenpfleger“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ entfallen. An ihre Stelle tritt der Beruf der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmannes – die generalisierte Ausbildung. Die Ausbildung ist kostenlos. Statt Schulgeld zu bezahlen, bekommen die Schüler nun eine Ausbildungsvergütung. Auch die Karrierechancen im Anschluss an die generalisierte Ausbildung wurden verbessert. Kranken und pflegebedürftigen Menschen wird gut ausgebildetes Personal an die Seite gestellt und diesem Personal auch eine sinnvolle Perspektive geboten. Bis hierhin ein gut durchdachter Aufschlag der Politik!

Probleme bei der praktischen Umsetzung

Bei der praktischen Umsetzung des Pflegeberufegesetzes manifestiert sich allerdings ein handfestes Problem: Das Gesetz sieht vor, dass für jeden Ausbildungskurs ein
hauptamtlicher Pflegepädagoge zur Verfügung stehen muss. Es gibt jedoch deutschlandweit nur eine begrenzte Anzahl an Pflegepädagogen, auf die in jüngster Zeit die Jagd durch Headhunter begonnen hat. Dadurch entstehen kuriose Situationen, die eine sinnvolle Ausbildung sicher boykottieren. Da sich die Anzahl der Pflegepädagogen nicht in kurzer Zeit erhöhen lässt, kommt es nur zu Verschiebungen. Es können also nicht, wie eigentlich gewollt, mehr Pflegekräfte ausgebildet werden. Im Gegenteil!

Die Situation der Pflegeschulen

In Pflegeschulen können geplante Kurse aufgrund fehlender Pflegepädagogen nicht starten. Auch müssen Pflegeschulen permanent damit rechnen, dass ihre eigenen Pflegepädagogen durch Headhunter / Personalvermittlungsagenturen abgeworben werden. Bei fehlenden hauptamtlichen Lehrkräften darf die zuständige Schulbehörde geplante Kurse nicht genehmigen, dies führt dazu, dass viele Auszubildende keinen Ausbildungsplatz erhalten. Dieser Zustand ist aufgrund des bestehenden Pflegekräftemangels ein grotesker Zustand. Gar nicht zu reden von Existenznöten der betroffenen Pflegeschule.
Das unflexible Bestehen der Schulbehörden bzw. des Gesetzgebers auf die Pflegepädagogen negiert damit den Sinn des Pflegeberufegesetzes und führt zu Schulschließungen und nicht genehmigten Ausbildungskursen. Die Unsicherheit für die Auszubildenden macht die Pflege wieder unattraktiver, durch die begrenzte Zahl der Pflegepädagogen können nicht mehr Interessierte ausgebildet werden als bisher, und Pflegeschulen könnten in kürzester Zeit in die Insolvenz abgleiten.
Völlig absurd ist auch die Tatsache, dass viele Lehrer und Lehreinnen ohne jegliche
Kenntnisse aus der Pflege oder Pflegepädagogik einen Bestandsschutz genießen und als hauptamtliche Lehrer unterrichten dürfen.

Lösung in Sicht?

Eine Lösung dieses Problems wäre relativ einfach zu erreichen. Es gibt zahlreiche fähige Lehrer und Dozenten mit Hintergrund aus der Pflege, die nur keine Pflegepädagogen sind. Würden die Schulbehörden übergangsweise, bis es ausreichend Pflegepädagogen gibt, geeignete Dozenten mit Sondergenehmigung zulassen, wäre das Problem in einigen Jahren nicht mehr existent.