Machtlosigkeit der internationalen Gemeinschaft gegen Putins russischen Neo-Imperialismus?

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Zeitenwende“ als politische Reaktion auf Putins Invasion in die Ukraine
Die neue Bundesregierung hat auf die völkerrechtswidrige Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine mit einer ungewöhnlich scharf gehaltenen Regierungserklärung reagiert.  Die mit „Zeitenwende“ begründete Erklärung zur Verhängung schwerwiegender Wirtschaftssanktionen, zur Schaffung der Energieunabhängigkeit von Erdgas- und Erdöllieferungen aus der Russischen Föderation (RF) und zur Erhöhung der Rüstungsausgaben durch Bildung eines 100 Mrd. € Fonds fanden sogar die Zustimmung der Opposition. Nach den Raketenangriffen auf die Ukraine prüft die Bundesregierung die Errichtung eines deutschen Raketenabwehrschirms nach dem Modell Israels.

Groß-Demonstrationen auch in Berlin gegen Putins Invasion  

Fast zeitgleich zur denkwürdigen Bundestagssitzung demonstrierten Hundertausende in Berlin zwischen Brandenburger Tor und Großem Stern, am Rande des sowjetischen Ehrenmals und in der Nähe der Botschaft der RF, gegen Putins militärische Invasion und forderten den umgehenden Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine. Bereits am Invasionstag fanden sich spontan Demonstranten am Brandenburger Tor.

Der Einmarsch der russischen Verbände hat mittlerweile zu einer millionenfachen Fluchtbewegung der ukrainischen Bevölkerung nach Mitteleuropa geführt, die auch in der Bundesrepublik Schutz sucht und findet, so in Hamburg, München und in Berlin. Solidarität und Hilfsbereitschaft der West-Europäer zu den Ost-Europäern sind bemerkenswert.

Putins russischer Neo-Imperialismus eine „Zeitenrückwende“

Der Westen hat der „Zeitenrückwende“ in der russischen Politik unter Putin nach den Reformern Jelzin und Gorbatschow zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl ukrainische Gebiete bereits seit 2014 besetzt gehalten werden und trotz der Warnungen Polens und Litauens. Diese außenpolitischen Fehler räumt jetzt auch Bundespräsident Steinmeier ein.

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 hatte Putin den von Gorbatschow eingeleiteten Zerfall der Sowjetunion kritisiert und eine Revision angedeutet. Mit Rücksichtnahme auf die RF verhinderten Bundeskanzlerin Merkel und der Präsident Frankreichs  auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest eine weitere Osterweiterung. Damit wurde die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens blockiert, während die weniger schutzbedürftigen Länder Albanien und Kroatien aufgenommen wurden. In einem aktuellen Bild-TV-Interview kritisiert der ehemalige russische Ministerpräsident unter Putin, Kassjanow, diese Rücksichtnahme als „Einladung“ für Putins Aggressionspolitik.

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Der Spiegel“ erläutert in einer Sonderausgabe Monate vor (!) der Invasion den Machtanspruch Putins, der mit seinem Neo-Imperialismus seinen kommunistischen Vorgängern Lenin und Stalin sowie den früheren Zaren im Bunde mit der russisch-orthodoxen Kirche nachzueifern scheint, nicht aber den Reformern Gorbatschow und Jelzin. Das belegt das rücksichtslose Vorgehen der russischen Armee gegen die Ukraine unter Inkaufnahme von zivilen Opfern und mit der Zerstörung ziviler Infrastruktur, einschließlich Schulen und Krankenhäusern.

Putins scheint seine geopolitische „Zeitenrückwende“ an den 1945 in Jalta auf der Krim von Stalin, Roosevelt und Churchill festgelegten russisch-sowjetischen Einflusszonen gegenüber dem Westen zu orientieren. Die „rote Linie“ des späteren kalten Krieges bildete die Oder. Die baltischen Staaten, die Ukraine und der Kaukasus wurden der russisch-sowjetischen Einflusszone zugeordnet. Das Deutsche Historische Museum in Berlin hat zu dieser Thematik umfassende Zusammenstellungen publiziert.

„Zahnlose“ Vereinte Nationen trotz völkerrechtswidriger russischer Invasion   

Nach der Charta der „United Nations“ (UN)  ist nicht nur der Angriff auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Einrichtungen sondern auch die Invasion in die Ukraine völkerrechtswidrig. Putin missachtet die international anerkannte und zwischen der RF und der Ukraine 1991 vereinbarte Souveränität der Ukraine.

So fordert Artikel 1 der UN-Charta „to maintain international peace and security“ and „to take effective collective measures for the … removal of threats to the peace”.  Der für die Verhängung von Sanktionen gegen die völkerrechtswidrige Invasion in die Ukraine angerufene Sicherheitsrat der UN und die UN-Vollversammlung, haben mit großer Mehrheit die Invasion Putins verurteilt. Der Internationale Gerichtshof der UN hat angeordnet, dass die RF ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort einstellt. Die UN überprüft auch, ob beiderseits Kriegsverbrechen begangen wurden.

Die gegen die russische Aggression möglichen militärischen Sanktionsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrats  können jedoch gegen das Veto der RF nicht verhängt werden. Bemerkenswert ist, dass diese Vetoklausel des Artikels 3 der UN-Charta 1945 auf der Konferenz in Jalta auf der Krim auf Wunsch Stalins mit Roosevelt und Churchill vereinbart worden war. Hier wäre zu prüfen, ob das Veto-Recht der RF dann auszusetzen ist, wenn das Sicherheitsratsmitglied selbst den verbotenen Angriffskrieg führt.

Ein UN-Mandat wird derzeit durch das Veto der RF blockiert, sodass die von Präsident Selenskyj geforderte unmittelbare militärische Unterstützung der Ukraine ausgeschlossen ist. Eine  NATO-Intervention nach Art. 5 ist nach NATO-Generalsekretär Stoltenberg ebenfalls ausgeschlossen, da die Ukraine kein NATO-Mitglied ist. Das gilt auch für einen gegenseitigen militärischen Beistand nach Art. 42 EU-Vertrag, solange die Ukraine nicht Mitglied der EU ist.

Putin unterschätzt Unabhängigkeitswillen und Widerstandskraft der Ukrainer

Putin hat seine Invasion in die Ukraine nach Auffassung von BBC und CNN fehleingeschätzt. Die Ukrainer leisten unerwartet heftigen Widerstand. Die russischen Truppen werden von den meisten Ukrainern keineswegs als Befreier begrüßt, wie 2014 teilweise auf der Krim und in der östlichen Ukraine oder etwa gegen Ende des zweiten Weltkriegs.

Sowjetisches Ehrenmal am Rande der Demonstration nunmehr ohne Kränze / Foto: privat

Der Präsident der RF und sein militärischer und politischer Führungskreis haben die historische Tatsache ignoriert, dass die meisten Ukrainer unabhängig von russischer Bevormundung sein wollen, die unter Stalin zu großer Hungersnot geführt hatte. Trotz des militärischen Ungleichgewichts ist eine Kapitulation, wie sie Polit-Philosoph Richard D. Precht als rational empfiehlt, für die Mehrheit der Ukrainer keine vertretbare Lösung.

 

Historische Konflikte um die Souveränität der Ukraine

Putin bestreitet zuletzt auch in seiner Ansprache vor der Invasion die staatliche Souveränität der Ukraine. Die Auseinandersetzung zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine hat nach Ansicht von Historikern eine längere Tradition, die auf die Konflikte zwischen dem Großfürstentum Kiew und dem Großfürstentum Moskau zurückdatiert werden kann. Involviert in die umstrittene ukrainische Unabhängigkeit waren nicht nur Litauen, Polen und die Habsburger Monarchie sondern auch Deutschland in beiden Weltkriegen. Die Komplexität des Unabhängigkeitskampfes der Ukraine erläutern Zusammenstellungen des Deutschen Historischen Museums.

Historiker Jörn Leonhard erinnert in seinem Weltkriegsband „Die Büchse der Pandora“ daran, dass die Unabhängigkeit der Ukraine erstmals in einem separaten Friedensschluss im Februar 1918 mit den Mittelmächten anerkannt und militärisch gegen Russland durchgesetzt wurde zur Sicherung von Getreidelieferungen. Im folgenden Friedensvertrag von Brest-Litowsk bestätigte Lenin die staatliche Unabhängigkeit der Ukraine und anderer Staaten, wie Finnland, Polen, Litauen und Georgien, von Russland. Nach der Annullierung dieser Verträge im Versailler Friedensvertrag und nach Abzug der Mittelmächte besetzte Putins Vorbild Lenin die Ukraine und gliederte sie als „autonome“ Sowjetrepublik in die von Russland dominierte UdSSR ein.

Das Dilemma der deutschen Sanktions- und Integrationspolitik

Die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Konflikts, der westlichen Sanktionen und der Flüchtlingsströme für die EU und die Bundesrepublik sind schwer einschätzbar. Über zu erwartende wirtschaftlichen Verschlechterungen durch den Krieg, durch Pandemie, Energiekrise und Inflation hat der Wirtschaftssachverständigenrat jetzt ein Sondergutachten erstellt. Durch die hohe Energieabhängigkeit von der RF steht die deutsche wie die europäische Sanktionspolitik vor einem Dilemma. Nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden hätte es schwerwiegende Folgen für die Unternehmen, Arbeitnehmer und Haushalte, wenn Putin als Reaktion auf die westlichen Sanktionen die Ausfuhr von Erdgas und Erdöl nach Deutschland und in die EU ad hoc aussetzen würde. Entsprechend hätte ein Einfuhrstopp für die europäische Wirtschaft erhebliche Negativauswirkungen.

Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge am Hauptbahnhof in Berlin / Foto: privat

Auch in der Flüchtlingsaufnahme stehen Deutschland und die EU vor einem Dilemma. Die europäische Solidarität gegenüber den Flüchtlingen aus Osteuropa ist groß, aber trotz der seit 2014 bestehenden Ukrainekrise waren keinerlei Vorbereitungen für solch einen Notfall getroffen worden. Die neuerliche Flüchtlingsbewegung trifft die EU-Länder ebenso unvorbereitet wie zuvor die Corona-Pandemie. Bei der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge sollte nicht übersehen werden, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine keine Einwanderer sind und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre ukrainische Sprache und ihre Kultur zu pflegen und in ihren gewohnten Bezugsgruppen weiterzuleben, was digital erleichtert wird.

Nach Ansicht der Zukunftsforscher Edward Glaeser und David Cutler (Survival of the City) fehlt es auch in Europa am vorausschauenden Ausbau von staatlichen Institutionen und der Schaffung von Reserven an Versorgungsgütern und an Schulungen in den Behörden, um auf derartige Notlagen schnell staatlich reagieren zu können.

Garantien für eine langfristige Friedenssicherung und Abrüstungsverhandlungen

Für Vereinbarungen zu einer langfristigen Friedenssicherung liegen die Interessen der RF und der Ukraine, auch historisch bedingt, sehr weit auseinander. Der Neutralitätsstatus von Schweden und Finnland könnte eine Option sein. Den Friedensverhandlungen sollten auch Abrüstungsverhandlungen der NATO mit der RF und China folgen. Bedenklich ist aber, dass sich Putin bisher nicht an die zwischen der RF und der Ukraine vereinbarten und international anerkannten Grenzen der Ukraine und die Charta der UN hält.

 

Knüppelfreitag: Schlacht am Zaailand vor 70 Jahren

Foto: Piet van de Wiel/Pixabay

Am sogenannten Knüppelfreitag (Kneppelfreed), dem 16. November 1951, fand die sogenannte Schlacht am Zaailand statt. „Zaailand“ ist der inoffizielle Name eines Marktplatzes in Leeuwarden (Ljouwert). Und Leeuwarden ist der Verwaltungssitz der niederländischen Provinz Friesland (Fryslân).

Zur Schlacht am Zaailand wäre es nicht gekommen, wenn nicht an jenem Freitag in dem an den Marktplatz grenzenden Gerichtsgebäude ein Prozess gegen Fedde Schurer stattgefunden hätte. Der friesische Journalist, Schriftsteller und Politiker musste sich wegen Beleidigung eines Richters verantworten. Er hatte in einem friesischsprachigen Leitartikel der Tageszeitung „Heerenvense Koerier“, deren Chefredakteur er war, Mijnheer Wolthers’ Amtsführung als „kindisch und schikanös“ kritisiert. Er hatte seine Gründe. Wolthers war wiederholt als friesenfeindlich aufgefallen. Einmal hatte er einen Milchmann verurteilt, weil dieser Ware nur auf Friesisch ausgezeichnet hatte. Ein andermal machte er es einem wegen eines Verkehrsdelikts vor dem Kadi stehenden Tierarzt unmöglich, sich auf Friesisch zu verteidigen.

Als zusätzliche Schikane wurde es empfunden, dass für die Gerichtsverhandlung ein kleiner Saal gewählt wurde mit der fadenscheinigen Begründung, Heizöl sparen zu wollen. So sammelten sich Schurers zahlreiche Sympathisanten, die im Gerichtssaal keinen Platz bekommen hatten, vor dem Gerichtsgebäude und skandierten öffentlich: „Wir wollen Schurer sehen!“ Da gerade Markt war, der Platz entsprechend belebt und auch die Presse an dem Sprachenstreit großes Interesse zeigte, wuchs die Menge vor dem Gerichtsgebäude schnell an.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte damit nicht gerechnet und zeigte Nerven. Sie ließ den Platz von der Polizei mit Gewalt räumen. Knüppel kamen dabei ebenso zum Einsatz wie Wasserschläuche. Zusätzliches Öl goss die Staatsanwaltschaft ins Feuer, indem sie anschließend auf ein anonymes Protestpamphlet mit einer nächtlichen Razzia reagierte, in deren Verlauf Minderjährige aus ihren Betten gezerrt wurden.

Das löste eine Welle der Solidarität aus, nicht nur in Friesland. Die Obrigkeit sah sich gezwungen, zurückzurudern, die Regierung Schadensbegrenzung zu üben. So wurden den Friesen in den Niederlanden Zugeständnisse gemacht, die ohne den Knüppelfreitag möglicherweise nie oder erst später gemacht worden wären.

Liebesgrüße à la carte 

Seit es die Fotografie gibt, haben viele Künstler die Lust verloren, sich mit Motiven des Sports zu befassen.

Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt eine Postkarte von Ihrem letzten Fußball-; Handball-; Tennis- oder Golftrip an ihre Lieben daheim verschickt? Im Zeitalter der digitalen Medien und  Smartphones haben nicht nur wir, sondern auch viele Künstler die Lust verloren, sich mit Postkarten zu befassen. Maler und Zeichner um die Jahrhundertwende waren da inspirierter und kreativer. Sie machten Postkarten zu Kunstwerken. So erzielten beispielsweise Ansichtskarten mit Szenen aus der feinen Tennis- oder Golfwelt in elitären Kreisen riesige Auflagen. In der großen Zeit ihrer Herstellung (zwischen 1900 und 1914) wurde zum Teil soviel Aufwand an Drucktechnik und Handarbeit in jede einzelne Postkarte gelegt, das alles, was danach kam, „billig“ erscheint.

Postkarten im Sean Arnolds Sporting Antiques Museum

Die kostbarsten Postkarten-Raritäten als Spiegel der damaligen Zeit kann man, wenn nicht gerade in England wieder mal Lockdown ist, in Sean Arnolds Sporting Antiques Museum in London Notting Hill besichtigen und kaufen. Das Privileg, von dem deutschsprechenden Iren Arnold durch sein Golfmuseum geführt zu werden, genießt der Kunstliebhaber ehrfurchtsvoll. In einem alten viktorianischen Haus in der Artesian Road no.1 (London W25DL) wacht der 78-jährige Arnold über wahre Schätze antiker Sportkunst. Für Liebhaber sportlicher Antiquitäten aus den Gründerjahren bis hin zur Jahrhundertwende ist sein Name fast so klangvoll wie „Sotheby’s“ in der Bond Street oder „Christie’s“ in der Kings Street.

Der Deutsch-Ire sammelt seit 40 Jahren Sportantiquitäten, kauft und verkauft alles, was mit Fußball, Golf, Polo, Kricket und Tennis zu tun hat. Im Haus seines Onkels fand der ehemalige Highfidelity-Experte seine erste rund 100 Jahre alte Golfsammlung: „Nichts Hochkarätiges, aber toll.“ Der Onkel schenkte dem Neffen die kostbaren Stücke – der Beginn einer Obsession.

Ölgemälde, Stiche, Lithographien, Radierungen, Zeichnungen, Keramiken, Silber, Lederköcher, Münzen, Bälle, Spiele, Schmuck und Fotos geben einen Überblick über die Anfänge von Polo, Tennis, Golf und Fußball. Das Privileg, von Sean Arnold (nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.:+ 44 207 221 2267; Mob.07712 005017 ) durch dieses Golf-Museum geführt zu werden, genießt jeder Antiquitätenliebhaber ehrfurchtsvoll. Man bewundert andächtig eine mit Golfbällen aus Diamantsplittern besetzte Brosche und kniet prüfend vor einem alten Golfköcher – das gute Stück von 1925 soll 300 Pfund kosten. Es ist schon faszinierend, wie viel „Sport aus der Zeit“ man bei Sean Arnold – auch zu Schnäppchenpreisen  in seinem Shop in 23 High St. Aldershot GU11 in – findet.

Die Postkarte galt als schnellstes Kontaktmittel

In einem alten Bildband von der Hobby-Engländerin Helen Exley „Faszination Golf“ findet man die schönsten Postkarten der Jahrhundertwende zusammengefasst (ISBN ‎ 3897135809); Schläger und Arm flott in die Höhe geschwungen, das Kleid schicklich bodenlang, und unbequem figurbetont, die Beinstellung graziös dargeboten – so  (und anders) posierten die Nostalgie-Proetten mit oder ohne ihren Galan im Golfdress für die Maler. Kaum mehr vorstellbar, aber es war so: Als das Telefon noch nicht im Schwange war, galt die Postkarte als schnellstes Kontaktmittel. Zustellung häufig am Tage der Absendung. Der Postbote der Jahrhundertwende bekam oft Einblick in die Intimsphäre.

Dabei war es bis Mitte des 19.Jahrhunderts noch undenkbar, versiegelte Mitteilungen, die man Kurieren, Boten oder der Post für viel Geld anvertraute, den Blicken Unbefugter offenzulegen. Eine Änderung wurde erst möglich, als immer mehr Menschen Lesen und Schreiben gelernt hatten, der Postversand billiger und somit auch mehr Briefe geschrieben und verschickt werden konnten.

Am 1. März 1872 führte die Postverwaltung des Norddeutschen Bundes erstmals eine „Korrespondenzkarte“ für Mitteilungen ein. Format 10,8 x 16,3 cm. Bildpostkarten kamen um 1875 auf. Beliebte Motive waren „sinnbildliche“ Darstellungen, die mit der schriftlichen Nachricht  meistens übereinstimmen sollten: Verliebtes, Niedliches, Satirisches, Sportliches. Aber auch Glück, Glaube, Hoffnung und Trauer wurden von Postkartensammlern „versandfähig“ dargestellt.

Um die Jahrhundertwende kam es in Mode, auf den bunten Sportmotiv-Karten nicht nur Grüße in gestochener Schreibschrift zu versenden. In feinen Kreisen traf man seine Golf-Verabredungen postalisch kurz in Stenographie. Damit wurde Unbefugten das Lesen erschwert, der Platz optimal für noch intimere Nachrichten genutzt – zum Beispiel die Aufforderung zu einen „Flight a deux“. Oder: Die Botschaft skurril verpackt – Postkartenmotive mit schwarzem Humor waren unter Gentlemen-Golfern durchaus in Mode. Die Auflagenhöhe der „Liebesgrüße à la carte“ überschritt Anfang des 20.Jahrhunderts die Millionenhöhe. Der Absatz der gemalten Köstlichkeiten war um so besser gesichert, als diese keineswegs nur verschickt sondern auch leidenschaftlich gesammelt wurden – eine gute Wertanlage. Bereits 1897 beschäftigten sich mehr als ein Dutzend hervorragender lithografischer Anstalten ausschließlich mit der Herstellung von Bildpostkarten.

e-mail:seanarnoldantiques@hotmail.co.uk
Shop: 23 High St. Aldershot GU11; 1BH, Vereinigtes Königreich

 

 

 

Der Mann mit den goldenen Händen. Eine Hommage an Ferdinand Sauerbruch in der Charité

Operation am Brustkorb („Thorakoplastik“) 1922, Ölgemälde, Hermann Otto Hoyer, Kunstsammlung Charité, Foto: Thomas Bruns, Berlin

Die Ausstellung „Auf Messers Schneide“. die bis zum 2. Februar 2020 im Berliner Medizinhistorischen Museum der Charité läuft, ist ein posthumes Heimspiel für den legendären Chirurgen Ferdinand Sauerbruch (1875 bis 1951). Denn in diesem Krankenhaus feierte der „Mann mit den goldenen Händen“ seine größten Erfolge. Die Ausstellung verzeichnet täglich bis zu dreihundert Besucher.

Beim Betreten des ersten Saales sticht der riesige Schreibtisch des Chirurgen ins Auge. Dahinter an einem Nagel hängt sein weißer Arztkittel. Die Brille mit den kreisrunden Gläsern ruht gleich nebenan in einer gläsernen Vitrine. Man könnte meinen, Sauerbruch habe gerade sein Zimmer verlassen und würde jeden Augenblick zurückkommen, um einen Patienten zu empfangen. Während wir auf ihn warten, begeben wir uns auf einen Rundgang durch sein bewegtes Leben, das in den Ausstellungsräumen bis ins kleinste Detail dokumentiert ist.

Der Chirurg Ferdinand Sauerbruch 1932, Max Liebermann, Öl auf Leinwand, © Hamburger Kunsthalle /bpk, Foto: Elke Walford

Sauerbruch wuchs im ostrheinischen Barmen in kleinbürgerlichen Verhältnissen als Enkel eines Schuhmachers auf. Nach dem von seiner Familie geförderten Medizinstudium und Stationen an Krankenhäusern in Erfurt und Kassel begann sein kometenhafter Aufstieg als bald weltberühmter Chirurg, der aufgrund seiner Erfolge im OP-Saal von der internationalen Presse mit Elogen überschüttet wurde. „Meister des Skalpells“, „Gigant der Chirurgie“, „Sieger über den Tod“ und „König der Chirurgen“ waren nur einige der ihm zugedachten Titel. Beim Anblick der aus dem frühen 20. Jahrhundert stammenden Gerätschaften wie Peritonalklammern, Zungenzangen und Leberhaken staunen die jüngeren Besucher. Mit so primitivem Handwerkszeug haben die Altvorderen hantiert? Der klobige OP-Tisch mit den ledernen Halteriemen lässt sie erschaudern. „Sieht ja aus wie eine Folterbank mit Fesseln“, flüstert einer. Kaum vorstellbar, dass unter diesen heute so antiquiert wirkenden Bedingungen Medizingeschichte geschrieben wurde. Weltweite Anerkennung fand Sauerbruch durch seine Operation am offenen Brustkorb, die der Maler Hermann Otto Hoyer 1932 auf einem lebensgroßen, hier ausgestellten Gemälde eindrucksvoll festhielt.

Die vielen Tondokumente, bei denen der Chirurg selbst zu Worte kommt – sei es im Hörsaal oder im Gespräch mit Kollegen – helfen, die Persönlichkeit des Menschen Sauerbruch zu verstehen. Offenbar war er mit einem rheinischen Humor gesegnet, den seine Studenten sehr schätzten. Da kommen Zweifel an dem Etikett „Halbgott in weiß“ auf, das ihm manche seiner Zeitgenossen ans Revers geheftet hatten. Es ist bekannt, dass Sauerbruch stets das Wohl seiner Patienten über alles andere stellte. Zitat: „Arzt ist nur der, der nicht an sich selbst denkt, sondern an seine Mitmenschen, der Verständnis hat für die Qual der Kranken.“ Der Eid des Hippokrates in seiner edelsten Form.

Ein Teil der Ausstellung befasst sich akribisch mit der Rolle Sauerbruchs während des Dritten Reiches. Warum hat er nicht klar Stellung gegen die Diktatur bezogen, lautet die Frage. Und stimmt es, dass er von den perfiden medizinischen Versuchen der Nazis am lebenden Menschen wusste und nichts dagegen unternahm? Fest steht, dass er an diesen Machenschaften nicht beteiligt war und nach 1945 von jeglicher Schuld freigesprochen wurde. „Sauerbruch ist beleidigt“, lautet eine Schlagzeile, als der Chirurg empört darauf hinweist, er habe auch während des Krieges seine Pflicht an seinen Patienten erfüllt. Denn selbst als Berlin lichterloh brannte und alliierte Bomben auch die Gebäude der Charité nicht verschonten, stand er Tag und Nacht im Bunker des Hospitals am OP-Tisch und operierte gewissenhaft jeden, der unter sein Skalpell kam.

Es lohnt sich, den Nachruf auf den großen Sauerbruch anzuhören, der am 2. Juli 1951 über den Äther ging. Ein mit Pathos gesprochener Kommentar, der den Dienst des Chirurgen am Menschen würdigte – ohne Wenn und Aber. De mortuis nil nisi bene.

Prothesenwand Arm- und Handprothesen 1920er – 1950er Jahre, Berliner Medizinhistorisches Museum der Charité Foto: Thomas Bruns, Berlin

Dieser Artikel erschien im November im „Deutschen Ärzteblatt“ und im Dezember in der Preußischen Allgemeinen Zeitung

70 Jahre Grundgesetz – Jubiläum eines Fragments der Direkten Demokratie

Direkte Demokratie durch Digitalisierung, vorgestellt
in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin Ende Juni 2019
Foto: Immo H. Wernicke

Auf zahlreichen Veranstaltungen haben der Bundespräsident Frank W. Steinmeier und die Bundeskanzlerin Angela Merkel für das vor 70 Jahren im Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als dem Garanten für die Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geworben. Historiker verweisen auf frühere deutsche Verfassungen, die bereits die wichtigsten Grundrechte enthielten. Kritiker, wie seinerzeit Bayerns Regierung oder heute der ehemalige Verfassungsrichter, Paul Kirchhof, bemängeln das Demokratiedefizit des Grundgesetzes gegenüber den Landesverfassungen und der Schweizer Verfassung. Die Digitalisierung könnte den Bürgern auch in Europa mehr politische Mitwirkung ermöglichen.

Werbung für das Grundgesetz durch Bundeskanzlerin und Bundespräsident

In ihrer Rede zum Festakt der Deutschlandstiftung Integration am 14. Mai 2019 in Berlin stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel heraus: „70 Jahre Grundgesetz – das ist in der Tat ein Anlass zu feiern“, und es ist  „immer wieder gelungen, die Werte und Rechte unserer Verfassung mit Leben zu erfüllen.“ Der Bundespräsident geht am 22. Mai 2019 in seiner Rede vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ein: „Der Parlamentarische Rat gliederte Westdeutschland wieder ein in die liberale Verfassungstradition der Aufklärung. Und er konnte (…) an deutsche Traditionen anknüpfen, an die Verfassung der Frankfurter Paulskirche und die Weimarer Reichsverfassung“, die vor 100 Jahren in Kraft getreten war. 

Alliierte der westlichen Besatzungszonen als Geburtshelfer des Grundgesetzes

Wenig enthalten die Politikerreden über die Rolle der Alliierten als damaliger „Übergangsregierung“ bei der Entstehung des Grundgesetzes. Staatsrechtler Heinrich A. Wolff  erläutert, dass die Militärgouverneure der drei Westzonen im Frankfurter Dokument  von 1948 die Länderregierungen zur Schaffung einer Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte aufgefordert hatten. Historiker erinnern daran, dass zuvor im Juni 1945 die damaligen Alliierten und ihre Verbündeten die Grundrechte in Artikel 1 (3) der Charta der neugegründeten „United Nations“ von 1945 vereinbart und in der „Declaration of Human Rights of the United Nations“ von  1948 aufgelistet hatten.

Rückschau auf die Grundrechte in älteren „Deutschen Verfassungen“  

In seiner Rede hatte der Bundespräsident auch an die jüngere deutsche Verfassungsgeschichte erinnert. Herrmann-Josef  Blankes bestätigt in seinem Band „Deutsche Verfassungen“, dass bereits die Verfassung des Deutschen Reichs v. 1849 (Paulskirchenverfassung) „Die Grundrechte des deutschen Volkes“ enthielt. § 138 legte fest „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, und § 140 bestimmte „Die Wohnung ist unverletzlich“, § 143 sicherte die „Preßfreiheit“, und § 164 garantierte „Das Eigentum ist unverletzlich“.  Ähnlich legte die Verfassung des Deutschen Reichs von 1919, die „Weimarer Verfassung“ die „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ fest.

Wie die Alliierten 1945, übergehen Bundespolitiker gerne die Landesverfassungen und deren Grundrechtegarantie. Bereits die 200 Jahre alte Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg von 1819 sicherte „jedem Bürger Freiheit der Person, Gewissens- und Denkfreiheit und Freiheit des Eigentums und Auswanderungsfreiheit“. In der Verfassung des Königreichs Bayern v. 1818 wurde dem Volk von Bayern „Freyheit der Meinungen“  und „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze“ zugesichert: „Der Staat gewährt jedem Einwohner Sicherheit seiner Person, seines Eigentums und seiner Rechte“ garantiert.

Strafrechtshistoriker erinnern daran, dass die Grundrechte, auch auf „guten Leumund“, seit Jahrhunderten durch die Strafjustiz in den Einzelstaaten einschließlich der Reichsstädte (Frankfurt) und der Freien Städte (Hamburg) im „Heiligen Römischen Reich“ geschützt waren. Verfassungshistoriker Gerhard Oestrich verweist auf die früheren Reichsgerichte, die die persönliche Freiheit, das Eigentum und die Religionsfreiheit vor Übergriffen der Fürsten schützen sollten.

Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes?

Bundeskanzlerin und Bundespräsident übergehen in ihren Festtagsreden die Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes. Staatsrechtler Christoph Gröpl erläutert, dass das Grundgesetz „nicht durch eine Volksabstimmung angenommen worden war“. Der Staatsrechtler bestreitet aber ein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes, da die Wähler seit 1949 die Parteien gewählt haben, die sich “eindeutig zur grundgesetzlichen Verfassungsordnung bekannten.“

Das Demokratiedefizit besteht nach Ansicht des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, insofern, als den Bürgern nur wenige konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungen und an der Rechtsetzung gewährt werden. Das Grundgesetz unterscheidet sich darin sowohl von den Landesverfassungen als auch von der „Weimarer Verfassung“ von 1919. Diese gewährte Mitwirkungsrechte bei der Reichsgesetzgebung bei Verfassungsänderungen durch Volksentscheide und Volksbegehren. Die an die Schweizer Verfassung angelehnten Landesverfassungen nach 1945 garantieren ebenfalls Volksentscheide, so das Land Hessen: „Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung unmittelbar durch Volksabstimmung (Volkswahl, Volksbegehren und Volksentscheid), mittelbar durch die Beschlüsse der verfassungsmäßig bestellten Organe.“ Anders als das Grundgesetz wurden die Landesverfassungen durch Volksabstimmungen legitimiert. Die Schweiz ist als politisches Vorbild der Direkten Demokratie für Europa jedoch umstritten.

Grundgesetz und Lissabon-Vertrag Fragmente der Direkten Demokratie
Schweizer Botschaft ohne Absperrungen in Berlin:
Vorbild für mehr Direkte Demokratie in Europa
Foto: Immo H. Wernicke

Verfassungsrichter Paul Kirchhof würdigte in seiner 2013 gehaltenen Rede zur 60-Jahrfeier der baden-württembergischen Verfassung die politischen  Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger durch Volksentscheid, Volksbegehren und Volksinitiative. Die Direkte Demokratie ermöglicht dem „Bürger, sich mehr mit seinem Staat zu identifizieren, weil er an ihm selbst mitwirkt“, so Paul Kirchof. Er bemängelt dagegen, dass im Grundgesetz die Befugnis der Bürger zur unmittelbaren Sachentscheidung und zur Rechtsetzung fehlt, denn dies ist Parlament, Bundesregierung und Bundesrat vorbehalten. Volksentscheide sind lediglich bei Gebietsveränderungen der Bundesländer vorgesehen.

Das Reichstagsgebäude gewidmet „Dem Deutschen Volke“,
abgesperrter Sitz seiner Repräsentanten
Foto: Immo H. Wernicke

Das Grundgesetz sieht folglich weder Volksbefragungen noch Volksabstimmungen vor, auch nicht bei so einschneidenden Eingriffen in die Gesellschaftsstrukturen von Ländern und Gemeinden durch Erweiterung von Bundeskompetenzen, Steuer- und Abgabenbelastung, Verteilung von Asylbewerbern und Migranten und durch Abtretung von Souveränitätsrechten an die Europäische Union.

Auf europäischer Ebene sind mehr politische Rechte für die Bürger Fehlanzeige. So konstatiert Paul Kirchhof, dass sich die „Europäische Union im Lissabonvertrag vor direkter Demokratie scheut“. In seinem  2008 erschienen Bestseller kritisiert der ehemalige Verfassungsrichter die „Normenflut die den Rechtsstaat erdrückt“ und fordert von Politikern, Parteien  und Medien: „Gebt den Bürgern ihren Staat zurück“. Die Digitalisierung und das Internet könnten das Prinzip der Volkssouveränität des Grundgesetzes endlich „mit Leben erfüllen“.

Vor 150 Jahren wurde die Luxemburgkrise gelöst –

Bild von Adam Derewecki auf Pixabay

der durch sie bewirkte Bruch zwischen Napoleon III. und Bismarck aber blieb: Vor 150 Jahren brachte die Luxemburgkrise Europa an den Rand eines Krieges. Sie zerrüttete das Verhältnis zwischen Frankreich und Preußen, die kein halbes Jahrzehnt später gegeneinander Krieg führen sollten, und bescherte Luxemburg eine „immerwährende Neutralität“.

Napoleon III., Kaiser der Franzosen, stützte seine Herrschaft wie sein noch berühmterer Onkel weniger auf das Gottesgnadentum als auf die Zustimmung der Nation. Dieser Zustimmung glaubte der Kaiser sich durch regelmäßige außenpolitische Erfolge vergewissern zu müssen. Das führte zu einer aktiven, offensiven, aggressiven, expansiven, interventionistischen und imperialistischen Außenpolitik. Wenn Napoleon III. auch wie sein Oheim ein Kind der Revolution war, so strebte er doch in klassisch französischer Manier an den Rhein, getreu dem französischen Anspruch, dass es sich bei ihm nicht um „Deutschlands Fluss“, sondern wie die Pyrenäen um Frankreichs „natürliche Grenze“ handele. Folglich hatte Napoleon bereits vor dem Deutschen Krieg von 1866 am 12. Juni jenes Jahres mit Österreich einen Geheimvertrag geschlossen, der für den Fall einer Neuordnung Deutschlands nach dem erwarteten österreichischen Sieg im absehbar bevorstehenden Krieg gegen Preußen die Umwandlung der preußischen Rheinlande in einen de jure „unabhängigen“ französischen Satellitenstaat vorsah.

Nun kam es zwar tatsächlich zu dem erwarteten preußisch-österreichischen Krieg, aber wider Erwarten gewann ihn nicht Österreich, sondern Preußen, und es war deshalb primär Preußen, mit dem Frankreich nun die deutsche Nachkriegsordnung zu verhandeln hatte. Naheliegenderweise konnte Frankreich schwerlich vom siegreichen Preußen die Abtretung seiner Rheinlande verlangen. Doch auch die zu den Verlierern des Deutschen Krieges gehörenden vormaligen Verbündeten Österreichs Bayern und Hessen-Darmstadt besaßen linksrheinisches Gebiet. Hieran äußerte Frankreich gegenüber Preußen in schriftlicher Form Interesse. Doch Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck war nicht bereit, der preußisch-französischen Freundschaft linksrheinisches Deutschland zu opfern. Statt der schriftlichen französischen Interessensbekundung nachzukommen, setzte er die Süddeutschen darüber in Kenntnis, die schockiert Schutz vor dem französischen Imperialismus in den von Preußen ihnen angebotenen Schutz- und Trutzbündnissen suchten.

Um der Verständigung mit Frankreich willen stellte Bismarck sich dem französischen Drang an den Rhein jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr versuchte er, diesen auf Gebiet abzulenken, das er zum französischen Kulturkreis zählte. Die Franzosen waren damit grundsätzlich einverstanden.

Der Erwerb belgischen Territoriums war für Frankreich nicht so einfach. Großbritannien legte nämlich großen Wert darauf, dass die der Themsemündung gegenüberliegende Küste des europäischen Kontinents nicht in die Hände einer seefahrenden Großmacht fiel, die mit ihrer Flotte die Themsemündung hätte kontrollieren und schlimmstenfalls blockieren können. Deshalb hatte das Vereinigte Königreich nach der Belgischen Revolution von 1830 gleich in zwei Londoner Konferenzen die Neutralität und Unabhängigkeit Belgiens durch die europäischen Großmächte garantieren lassen.

Luxemburg war hingegen unproblematischer. Es handelte sich um einen Binnenstaat, bei dem weder die Neutralität noch die Unabhängigkeit international garantiert war. „Einmal in Luxemburg, sind wir auf der Straße nach Brüssel“, frohlockte Vincent Graf Benedetti, Frankreichs Botschafter in Berlin. Der luxemburgische Großherzog Wilhelm III., in Personalunion König der Niederlande, befand sich in Geldnot und war bereit, sein Großherzogtum an die Franzosen zu verkaufen. Die niederländische Regierung stand der in Aussicht genommenen Beendigung der niederländisch-luxemburgischen Personalunion ebenfalls positiv gegenüber, stand ihr doch die Verwicklung Dänemarks in den Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 durch die Personalunion des Königreiches mit den Elbherzogtümern mahnend vor Augen.

Auch Bismarck war mit einem französischen Luxemburg einverstanden, denn für ihn war das Großherzogtum hinsichtlich „Nationalität und Sprache“ eher französisch als deutsch. Dem Politiker war jedoch durchaus bewusst, dass die deutsche Nationalbewegung das anders sah, und er forderte deshalb die französische Seite auf, diskret mit Wilhelm III. handelseinig zu werden und dann die Öffentlichkeit und scheinbar auch ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Die Franzosen folgten Bismarcks Rat.

Wenige Tage, nachdem die Verhandlungen Napoleons III. mit Wilhelm III. begonnen hatten, am 19. März 1867, veröffentlichte der „Preußische Staatsanzeiger“ die preußischen Schutz- und Trotzbündnisse mit den süddeutschen Staaten. Bismarcks Motive waren innerdeutsche, doch Wilhelm III. missverstand diese Veröffentlichung als außenpolitische Drohgebärde. Der Deutsche Bund, dessen Bundesfestung Luxemburg gewesen war, war zwar bereits 1866 im Deutschen Krieg untergegangen, aber aus jener Zeit standen immer noch preußische Truppen in der Festung, und Wilhelm scheute es, den großen Nachbarn im Osten mit einem Fait accompli zu konfrontieren. Entgegen dem französischen Rat setzte er am 26. März 1867 auf offiziellem diplomatischen Wege den preußischen König über die Verhandlungen in Kenntnis und versicherte diesem, dass er in der Angelegenheit nichts ohne dessen Kenntnis und Einverständnis unternehmen werde.

Damit war genau das eingetreten, was Bismarck hatte verhindern wollen: Preußen musste Farbe bekennen zu einem Zeitpunkt, als von seiner Stellungnahme das Gelingen des Projekts abhing. Bismarck befand sich in der Zwickmühle, entweder mit Napoleon III. oder der deutschen Nationalbewegung zu brechen. Bismarck war die Nationalbewegung wichtiger. Am 3. April 1867 beantwortete er die Mitteilung Wilhelms III. telegrafisch mit dem dringenden Rat, von einem Verkauf abzusehen, da „der Krieg nach der Aufregung der öffentlichen Meinung kaum zu verhüten sein würde, wenn die Sache vor sich ginge“. Wilhelm III. befolgte den Rat.

Napoleon III. empfand Bismarcks offizielles Nein nach dem vorherigen inoffiziellen Ja als Verrat. Das Vertrauen zwischen den beiden war nachhaltig gestört. Ein Sprung Preußens über den Main und eine kleindeutsche Lösung der deutschen Frage unter preußischer Führung ohne französischen Widerstand war damit ausgeschlossen.

Damals, im Frühjahr 1867, kam es jedoch noch nicht zum Krieg. Vom Scheitern der französischen Intervention in Mexiko mussten sich das Kaiserreich und seine Armee erst einmal erholen. Zudem sollte die am 1. April eröffnete prestigeträchtige Pariser Weltausstellung, in der die Grande Nation die Welt zu Gast hatte, nicht durch einen Krieg mit dem Nachbarn überschattet werden. Und Bismarck wollte den Norddeutschen Bund sowie die Schutz- und Trutzbündnisse mit den süddeutschen Staaten nicht schon gleich zu Beginn einer derartigen Belastungsprobe aussetzen. In einer derartigen Situation bietet sich eine internationale Konferenz an. Nach der Belgischen Revolution hatten die Großmächte in London eine Lösung für die Zukunft des Landes gefunden; da lag es nahe, bei Luxemburg analog zu verfahren. Die Anregung kam vom Gastgeberland Großbritannien, die Ehre einzuladen, wurde Wilhelm III. gewährt, ging es doch um sein Großherzogtum.

Vom 7. bis 11. Mai tagte die Londoner Konferenz bezüglich Luxemburg. Wieder waren alle europäischen Großmächte dabei. Diesmal gehörte aber neben den klassischen fünf Großmächten der Pentarchie auch der sechs Jahre zuvor gegründete italienische Nationalstaat dazu. Des Weiteren waren Luxemburg, um das es ging, und dessen Nachbar Belgien vertreten.

Hauptergebnis der Konferenz war, dass es zu dem von Napoleon III. angestrebten Kauf Luxemburgs nicht kam, vielmehr der niederländische König weiterhin Großherzog von Luxemburg blieb. Auch blieb der Staat Mitglied des Deutschen Zollvereins. Dafür zog Preußen seine Garnison aus der Festung ab und die Festungswerke wurden geschleift. Nach belgischem Vorbild wurde Luxemburg für neutral und unabhängig erklärt sowie die Wahrung sowohl der „immerwährenden Neutralität“ als auch der Unabhängigkeit von Frankreich, Großbritannien, Preußen, Österreich und Russland garantiert.

Anders als im Falle Belgiens wenige Jahrzehnte zuvor hatte diesmal vor allem Preußen auf eine international garantierte Neutralität und Unabhängigkeit Wert gelegt. Nach der Verschlechterung der preußisch-französischen Beziehungen infolge der Luxemburger Krise wollte Bismarck ein französisches Luxemburg in unmittelbarer Nachbarschaft verständlicherweise verhindert wissen. Ohne preußische Truppen und mit geschleifter Festung wäre der Kleinstaat dem französischen Nachbarn jedoch ohne internationale Garantien ziemlich hilflos ausgeliefert gewesen.

Großbritannien hingegen zeigte anders als seinerzeit im Falle Belgiens wenig Engagement. Da die luxemburgische im Gegensatz zur belgischen Frage nicht die kontinentale Gegenküste der Themsemündung betraf, zeigte London wenig Bereitschaft, sich deswegen in einen Krieg ziehen zu lassen. Zudem verfolgte die damalige britische Regierung eine eher isolationistische als interventionistische Politik. Mit dem Reform Act von 1867, einer Wahlrechtsreform, welche die Zahl der Wahlberechtigten glatt verdoppelte, hatte sie im eigenen Land genug zu tun.

Die Briten sorgten deshalb für einen bemerkenswerten Unterschied zwischen den Garantieerklärungen für Belgien und Luxemburg. Während im Falle des Küstenstaates jede einzelne der fünf Großmächte Neutralität und Unabhängigkeit garantiert hatte, handelte es sich im Falle des Binnenstaates nur um eine Kollektivgarantie. Von britischer Seite wurde das in der Weise interpretiert, dass ihr Land nur als Bestandteil des Kollektivs zur Verteidigung von Luxemburgs Neutralität und Unabhängigkeit tätig zu werden brauche. Da aber zu erwarten war, dass eine Verletzung der Neutralität oder Unabhängigkeit Luxemburgs entweder im Interesse Preußens oder Frankreichs lag, war nicht anzunehmen, dass das Kollektiv der Garantiemächte in seiner Gesamtheit sich auf Gegenmaßnahmen würde verständigen können. Der britische Premier Edward Geoffrey Smith-Stanley zog daraus die Schlussfolgerung, dass aufgrund der Kollektivgarantie sein Land bei einer Verletzung der luxemburgischen Unabhängigkeit oder Neutralität zweifellos das Recht habe, Krieg zu führen – aber nicht notwendigerweise die Pflicht. An 14. Juni 1867 erklärte er im Unterhaus: „It would, no doubt, give a right to make war, but not necessarily impose the obligation.“ Mehrmals wurde Bismarck wegen derartiger offizieller Relativierung der Kollektivgarantie zu einem Nichts bei den Briten vorstellig – doch ohne Erfolg.

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass es 1914 ausgerechnet das von Bismarck gegründete Deutsche Reich war, das mit seinem Einmarsch den Londoner Vertrag von 1867 massiv verletzte, und das es das Vereinigte Königreich war, das sich darüber bis hin zum Kriegseintritt echauffierte.

Nachdem der deutsche Nachbar auch im Zweiten Weltkrieg die Neutralität und Unabhängigkeit Luxemburgs ignoriert hatte, wurde 1948 formell die ab 1867 bestehende „immerwährende Neutralität“ aufgehoben. Damit war der Weg in die Nato frei.

Das Dilemma der Agrarwirtschaft, gelöst durch Digitalisierung ?

Digitalisierte Landmaschinen

Zu Beginn der Internationalen Grünen Woche im Januar 2019 in Berlin trafen sich über 2.000 Agrarexperten, darunter 70 Agrarminister, auf dem jährlichen „Global Forum for Food and Agriculture“ (GFFA), dem „Davos der Landwirtschaft“. Unter dem Motto „Landwirtschaft digital – Intelligente Lösungen für die Landwirtschaft der Zukunft“ fand eine lebhafte und intensiv geführte Diskussion über den zukünftigen Weg der Agrarwirtschaft statt.

Auf das Dilemma der Unverzichtbarkeit landwirtschaftlicher Produktion und der Einhaltung des Weltklima-Abkommens verwiesen die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, im Gespräch mit den Agrarministern. Zum Termin mit den lange wartenden Agrarministern hatte sich die Bundeskanzlerin nur wenig verspätet, in Berlin war sie nicht auf die störungsanfällige Regierungsmaschine angewiesen.

Die größte Herausforderung für die Landwirtschaft besteht nach Ansicht der Bundeskanzlerin in der wachsenden Weltbevölkerung, die ernährt werden muss. Dieser Ansicht konnte der chinesische Agrarminister nur zustimmen. Der Generaldirektor der FAO (Food and Agricultural Organization of the United Nations), José Graziano da Silva, zeichnete ein düsteres Bild der globalen Ernährungslage. Inzwischen haben etwa 835 Millionen Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser. Vor dem Hintergrund einer schnell steigenden Weltbevölkerung sehen die Agrarminister die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Produktion zügig auszubauen.

Oliver Welkes Comedy-Reporter mit Julia Klöckner

Oliver Welkes Comedy-Reporter war mit dabei und interviewte die Bundeslandwirtschaftsministerin als ehemalige Deutsche Weinkönigin von 1995 zur Ferkelkastration (Foto 1). Zum „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ und zur Problematik der chronischen Unterfinanzierung der Hauptakteure, der Gemeinden und Landkreise, die die volle Finanzhoheit nach Artikel 28 GG fordern, musste die Ministerin nicht Stellung nehmen.

Dilemma aus der Sicht der Landwirte

Bauerverbandspräsident, Joachim Rukwied, erläuterte das Dilemma der Landwirtschaft aus Sicht der Landwirte. Er kritisierte die viel zu bürokratische Förderpolitik der EU und die unzureichende Kompensation für „Dürreschäden“ des Vorjahrs. Die Bauernfamilien sehen sich trotz staatlicher Unterstützung in Bedrängnis, da die Preise für ihre Produkte weltweit unter Druck stehen, während die Einzelhandelsketten und industrielle Veredler beträchtliche Gewinne erzielen. Tierhalter in Brandenburg müssen sich auch noch gegen Tierschützer wehren, die sich vehement für die Erhaltung von Wolfsrudeln einsetzen. Bauernfamilien sehen in den Rudeln nicht nur eine Gefahr für Schafe und Geflügel sondern auch für ihre Schulkinder, auch ohne „Rotkäppchen“.

Umweltverbände und Bundesumweltministerium werfen nicht nur der deutschen Automobilindustrie sondern auch der Landwirtschaft vor, wesentlich zur Umweltbelastung beizutragen. Kritisiert werden der CO 2 Ausstoß, der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und die Feinstaubbelastung infolge von Ammoniakpartikeln aus der Düngung. Mit der Forderung nach Beendigung der Massentierhaltung übersehen Tierschützer, dass durch Weidehaltung auch Anbauböden verloren gehen.

EU-Kommissar Phil Hogan, selbst Landwirt aus Irland, beruhigte die Landwirte unter Verweis auf den Erfolg der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU: „In der Nachkriegszeit drohte Hunger heute besteht hoher Selbstversorgungsgrad in Europa.“ Durch die GAP erhalten Landwirte produktionsunabhängige Fördermittel der EU entsprechend ihrer Betriebsgröße, gemessen an der Fläche. Die Flächenförderung ist umstritten, da Großbetriebe besonders bevorteilt sind. Viele Landwirte verlangen eine Leistungsförderung. Die anfängliche Produktionsförderung war aber von der EU abgeschafft worden, um untragbare Überschüsse und Quoten in der Landwirtschaft zu vermeiden.

Landflucht in die Städte

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verwies auf das Dilemma einer neuen Landflucht vor allem der Jüngeren aus dem ländlichen Raum in die attraktiveren Städte. Inzwischen werden von der EU mit Regionalentwicklungsprogrammen auch ländliche Räume und die Ansiedlung von Kleinunternehmen gefördert. Verhindert werden soll zudem die Ausbeutung der Böden durch Monokulturen z.B. für Raps als Biotreibstoff. Die Landwirtschaftsministerin kritisierte auch den Aufkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Kapitalgesellschaften, die keine Bewirtschaftung vornehmen und das Land nur aus Spekulationsgründen halten. Durch „Share Deals“ wird darüber hinaus den Gemeinden die Grunderwerbsteuer vorenthalten.

Als globale Lösung wollen die Bundeslandwirtschaftsministerin und EU-Kommissar Phil Hogan die Digitalisierung der Landwirtschaftsbetriebe und des ländlichen Raums vorantreiben. Digitale Technologien bei Landwirtschaftsmaschinen, Künstliche Intelligenz, der Einsatz von Drohnen und der Ausbau von Internettechnologien sollen zum angestrebten „Precision Farming“ europaweit beitragen. (Foto 2)

Die präzise Steuerung aller Arten von Landwirtschaftsmaschinen beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel, Dünger und Bewässerung ermöglichen Kosteneinsparungen, Ertragssteigerungen und eine Entlastung der Umwelt. Weitere Vorteile werden in der Nutzung von „Clouds“, „Home-office“ und „Co-working spaces“ erwartet. Internetplattformen sollen Landwirte und Handel bei der Vermarktung von Agrarerzeugnissen unterstützen.

Auf der Pressekonferenz erläuterte die Ministerin das Programm der Bundesregierung zum Auf- und Ausbau eines schnellen Internet in Deutschland. Das schnelle Internet mit Glasfaser- und Funknetzen im neuen 5 G Standard soll es auch den Landwirten ermöglichen, moderne Digitaltechnologien in Pflanzenanbau und Viehhaltung in der Fläche zu nutzen. Das neue Konzept „Precision Farming“ setzt digitale Internet-Technologien voraus, die im ländlichen Raum zusätzliche Glasfaserleitungen, Sendemasten und Breitbandtechnik erfordern. Deklariert als „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ soll der Bund an der Finanzierung beteiligt werden. Ähnlich wie beim geplanten Digitalpakt für die Schulen wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich: Artikel 91 a GG.

Der Ausbau des 5 G Kommunikationsnetzes erfolgt nicht unmittelbar durch eine budgetbelastende öffentliche Auftragsvergabe sondern mittelbar durch Versteigerung von Funk- und Netzbetreiber-Lizenzen an die Kommunikationskonzerne (Telekom, Vodafon, Telefonica u.a.). Umstritten ist die Beteiligung des chinesischen Technologiekonzerns Huawei beim geplanten Ausbau. Vertreter der Landkreise und Gemeinden haben grundsätzlich Zweifel, da ein flächendeckender Ausbau des Glasfaser- und Funknetzes für die Konzerne wenig profitabel ist. Die Landwirtschaft in der EU steht vor großen Herausforderungen.

Weitere Infos zum GFFA unter https://www.bmel.de

 

 

Kontroverse Erinnerung an das Ende des 1. Weltkriegs vor 100 Jahren

Von Immo H. Wernicke

Pilsudski-Skulptur aus Sand in Swinemünde im Sommer 2018

In Paris gedachten die Staats- und Regierungschefs der ehemaligen Weltkriegsgegner des vor 100 Jahren am 11. November 1918 abgeschlossenen Waffenstillstands in Compiègne zur Beendigung des I. Weltkriegs. Vier Jahre zuvor, im Sommer 1914 waren die damaligen Kontrahenten in den „I. Weltkrieg hineingestolpert“. So hat es Cristopher Clark in seinem Buch „The Sleepwalkers“ beschrieben, das er mit dem damaligen Außenminister Frank W. Steinmeier 2014 im historischen Museum in Berlin vorstellte.

Der junge Historiker Jörn Leonhard analysiert in seinem ebenfalls 2014 erschienenen Buch „Die Büchse der Pandora“ den Verlauf und das Ende des Krieges sowie dessen umwälzende Folgen. Das umfassende Werk beschreibt auch die von Historikern und Politikern meist vernachlässigten militärischen und politischen Geschehnisse vor hundert Jahren im Osten. So hatte sich die Kriegslage bis Anfang 1918 für die Mittelmächte noch recht günstig entwickelt. Durch erfolgreiche militärische Vorstöße, die Revolten in der russischen Armee 1917 und den folgenden Bürgerkrieg musste Russland seine in der Vergangenheit eroberten Gebiete im Westen (Polen, Litauen, Weißrussland), im Norden (Estland, Lettland, Finnland) und im Süden (Ukraine, Kaukasus) räumen. Im Frühjahr 1918 wurden in dem separaten Friedensvertrag von Brest Litowsk diese Gebiete formell abgetrennt und zu eigenständigen Staaten deklariert. Den national orientierten Bevölkerungen war es gelungen, sich von der russischen Herrschaft zu befreien. Dabei blieb es zunächst auch nach 1918, trotz der von den Westmächten erzwungenen Annullierung dieses Separatfriedens.

Dank an deutsche Unterstützung zur Unabhängigkeit Georgiens 1917/18

Ihrer 1918 errungenen Unabhängigkeit von Russland gedachten diese Staaten auch in ihren Botschaften in Berlin. Bereits im Sommer 2017 feierte Finnland unter großer Publikumsteilnahme sein 100 jähriges Unabhängigkeitsjubiläum in der Nordischen Botschaft. 2018 fanden die Feierlichkeiten in Warschau und andernorts in Polen statt. Selbst in kleineren Orten wie Swinemünde (Swinoujscie) auf Usedom beging die Bevölkerung den 100. Jahrestag ihrer neugewonnenen Nationalstaatlichkeit und der Loslösung von russischer Herrschaft. Eine besondere Rolle spielt dabei der bis heute umstrittene Staatengründer Marschall Józef Pilsudski. An ihn erinnert auch eine 2018 aus Ostseesand gebaute Skulptur an der Promenade von Swinemünde (Foto 1). Bundespräsident Frank W. Steinmeier würdigte Pilsudski in seiner Rede im Juni in Warschau auf dem polnischen Jubiläumskongress als Gründer der Republik Polen. Unerwähnt lässt er dessen Rolle als Kommandeur einer Brigade der polnischen Legion, die auf Seiten der Mittelmächte gegen die russische Armee und für ein unabhängiges Polen kämpfte. Anders als der Bundespräsident, verweist der junge Historiker Jörn Leonhard darauf, dass Polen bereits im November 1916 von den Mittelmächten als eigenständiges Königreich restituiert wurde. Der damalige Regentschaftsrat ernannte Pilsudski im November 1918 zum polnischen Befehlshaber und zum Staatspräsidenten.

Weniger bekannt ist, dass auch Georgien seiner vor 100 Jahren wieder errungenen Unabhängigkeit auch in der Botschaft in Berlin gedacht hat. Die georgische Regierung dankte sogar ganz offiziell Deutschland für die Unterstützung der georgischen Selbständigkeit vor 100 Jahren. (Foto 2).

Zum Ende des I. Weltkriegs zieht Historiker Jörn Leonhard das Fazit: „Der Weltkrieg endete, aber viele Kriege setzten sich fort, oder sie begannen.“

Anlässlich des Kriegsendes vor 100 Jahren wurde auch im Deutschen Bundestag am Volkstrauertag in besonderer Weise der Opfer beider Weltkriege gedacht. In einer sehr engagierten, viel beachteten  Ansprache rief der französische Staatspräsident Emmanuel Macron in Berlin zu einer „nouvelle étape“ der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich und seinen Partnern auf, um Europa wieder voranzubringen und seine Rolle in der Welt zu stärken.