Machtlosigkeit der internationalen Gemeinschaft gegen Putins russischen Neo-Imperialismus?

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Zeitenwende“ als politische Reaktion auf Putins Invasion in die Ukraine
Die neue Bundesregierung hat auf die völkerrechtswidrige Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine mit einer ungewöhnlich scharf gehaltenen Regierungserklärung reagiert.  Die mit „Zeitenwende“ begründete Erklärung zur Verhängung schwerwiegender Wirtschaftssanktionen, zur Schaffung der Energieunabhängigkeit von Erdgas- und Erdöllieferungen aus der Russischen Föderation (RF) und zur Erhöhung der Rüstungsausgaben durch Bildung eines 100 Mrd. € Fonds fanden sogar die Zustimmung der Opposition. Nach den Raketenangriffen auf die Ukraine prüft die Bundesregierung die Errichtung eines deutschen Raketenabwehrschirms nach dem Modell Israels.

Groß-Demonstrationen auch in Berlin gegen Putins Invasion  

Fast zeitgleich zur denkwürdigen Bundestagssitzung demonstrierten Hundertausende in Berlin zwischen Brandenburger Tor und Großem Stern, am Rande des sowjetischen Ehrenmals und in der Nähe der Botschaft der RF, gegen Putins militärische Invasion und forderten den umgehenden Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine. Bereits am Invasionstag fanden sich spontan Demonstranten am Brandenburger Tor.

Der Einmarsch der russischen Verbände hat mittlerweile zu einer millionenfachen Fluchtbewegung der ukrainischen Bevölkerung nach Mitteleuropa geführt, die auch in der Bundesrepublik Schutz sucht und findet, so in Hamburg, München und in Berlin. Solidarität und Hilfsbereitschaft der West-Europäer zu den Ost-Europäern sind bemerkenswert.

Putins russischer Neo-Imperialismus eine „Zeitenrückwende“

Der Westen hat der „Zeitenrückwende“ in der russischen Politik unter Putin nach den Reformern Jelzin und Gorbatschow zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl ukrainische Gebiete bereits seit 2014 besetzt gehalten werden und trotz der Warnungen Polens und Litauens. Diese außenpolitischen Fehler räumt jetzt auch Bundespräsident Steinmeier ein.

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 hatte Putin den von Gorbatschow eingeleiteten Zerfall der Sowjetunion kritisiert und eine Revision angedeutet. Mit Rücksichtnahme auf die RF verhinderten Bundeskanzlerin Merkel und der Präsident Frankreichs  auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest eine weitere Osterweiterung. Damit wurde die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens blockiert, während die weniger schutzbedürftigen Länder Albanien und Kroatien aufgenommen wurden. In einem aktuellen Bild-TV-Interview kritisiert der ehemalige russische Ministerpräsident unter Putin, Kassjanow, diese Rücksichtnahme als „Einladung“ für Putins Aggressionspolitik.

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Der Spiegel“ erläutert in einer Sonderausgabe Monate vor (!) der Invasion den Machtanspruch Putins, der mit seinem Neo-Imperialismus seinen kommunistischen Vorgängern Lenin und Stalin sowie den früheren Zaren im Bunde mit der russisch-orthodoxen Kirche nachzueifern scheint, nicht aber den Reformern Gorbatschow und Jelzin. Das belegt das rücksichtslose Vorgehen der russischen Armee gegen die Ukraine unter Inkaufnahme von zivilen Opfern und mit der Zerstörung ziviler Infrastruktur, einschließlich Schulen und Krankenhäusern.

Putins scheint seine geopolitische „Zeitenrückwende“ an den 1945 in Jalta auf der Krim von Stalin, Roosevelt und Churchill festgelegten russisch-sowjetischen Einflusszonen gegenüber dem Westen zu orientieren. Die „rote Linie“ des späteren kalten Krieges bildete die Oder. Die baltischen Staaten, die Ukraine und der Kaukasus wurden der russisch-sowjetischen Einflusszone zugeordnet. Das Deutsche Historische Museum in Berlin hat zu dieser Thematik umfassende Zusammenstellungen publiziert.

„Zahnlose“ Vereinte Nationen trotz völkerrechtswidriger russischer Invasion   

Nach der Charta der „United Nations“ (UN)  ist nicht nur der Angriff auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Einrichtungen sondern auch die Invasion in die Ukraine völkerrechtswidrig. Putin missachtet die international anerkannte und zwischen der RF und der Ukraine 1991 vereinbarte Souveränität der Ukraine.

So fordert Artikel 1 der UN-Charta „to maintain international peace and security“ and „to take effective collective measures for the … removal of threats to the peace”.  Der für die Verhängung von Sanktionen gegen die völkerrechtswidrige Invasion in die Ukraine angerufene Sicherheitsrat der UN und die UN-Vollversammlung, haben mit großer Mehrheit die Invasion Putins verurteilt. Der Internationale Gerichtshof der UN hat angeordnet, dass die RF ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort einstellt. Die UN überprüft auch, ob beiderseits Kriegsverbrechen begangen wurden.

Die gegen die russische Aggression möglichen militärischen Sanktionsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrats  können jedoch gegen das Veto der RF nicht verhängt werden. Bemerkenswert ist, dass diese Vetoklausel des Artikels 3 der UN-Charta 1945 auf der Konferenz in Jalta auf der Krim auf Wunsch Stalins mit Roosevelt und Churchill vereinbart worden war. Hier wäre zu prüfen, ob das Veto-Recht der RF dann auszusetzen ist, wenn das Sicherheitsratsmitglied selbst den verbotenen Angriffskrieg führt.

Ein UN-Mandat wird derzeit durch das Veto der RF blockiert, sodass die von Präsident Selenskyj geforderte unmittelbare militärische Unterstützung der Ukraine ausgeschlossen ist. Eine  NATO-Intervention nach Art. 5 ist nach NATO-Generalsekretär Stoltenberg ebenfalls ausgeschlossen, da die Ukraine kein NATO-Mitglied ist. Das gilt auch für einen gegenseitigen militärischen Beistand nach Art. 42 EU-Vertrag, solange die Ukraine nicht Mitglied der EU ist.

Putin unterschätzt Unabhängigkeitswillen und Widerstandskraft der Ukrainer

Putin hat seine Invasion in die Ukraine nach Auffassung von BBC und CNN fehleingeschätzt. Die Ukrainer leisten unerwartet heftigen Widerstand. Die russischen Truppen werden von den meisten Ukrainern keineswegs als Befreier begrüßt, wie 2014 teilweise auf der Krim und in der östlichen Ukraine oder etwa gegen Ende des zweiten Weltkriegs.

Sowjetisches Ehrenmal am Rande der Demonstration nunmehr ohne Kränze / Foto: privat

Der Präsident der RF und sein militärischer und politischer Führungskreis haben die historische Tatsache ignoriert, dass die meisten Ukrainer unabhängig von russischer Bevormundung sein wollen, die unter Stalin zu großer Hungersnot geführt hatte. Trotz des militärischen Ungleichgewichts ist eine Kapitulation, wie sie Polit-Philosoph Richard D. Precht als rational empfiehlt, für die Mehrheit der Ukrainer keine vertretbare Lösung.

 

Historische Konflikte um die Souveränität der Ukraine

Putin bestreitet zuletzt auch in seiner Ansprache vor der Invasion die staatliche Souveränität der Ukraine. Die Auseinandersetzung zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine hat nach Ansicht von Historikern eine längere Tradition, die auf die Konflikte zwischen dem Großfürstentum Kiew und dem Großfürstentum Moskau zurückdatiert werden kann. Involviert in die umstrittene ukrainische Unabhängigkeit waren nicht nur Litauen, Polen und die Habsburger Monarchie sondern auch Deutschland in beiden Weltkriegen. Die Komplexität des Unabhängigkeitskampfes der Ukraine erläutern Zusammenstellungen des Deutschen Historischen Museums.

Historiker Jörn Leonhard erinnert in seinem Weltkriegsband „Die Büchse der Pandora“ daran, dass die Unabhängigkeit der Ukraine erstmals in einem separaten Friedensschluss im Februar 1918 mit den Mittelmächten anerkannt und militärisch gegen Russland durchgesetzt wurde zur Sicherung von Getreidelieferungen. Im folgenden Friedensvertrag von Brest-Litowsk bestätigte Lenin die staatliche Unabhängigkeit der Ukraine und anderer Staaten, wie Finnland, Polen, Litauen und Georgien, von Russland. Nach der Annullierung dieser Verträge im Versailler Friedensvertrag und nach Abzug der Mittelmächte besetzte Putins Vorbild Lenin die Ukraine und gliederte sie als „autonome“ Sowjetrepublik in die von Russland dominierte UdSSR ein.

Das Dilemma der deutschen Sanktions- und Integrationspolitik

Die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Konflikts, der westlichen Sanktionen und der Flüchtlingsströme für die EU und die Bundesrepublik sind schwer einschätzbar. Über zu erwartende wirtschaftlichen Verschlechterungen durch den Krieg, durch Pandemie, Energiekrise und Inflation hat der Wirtschaftssachverständigenrat jetzt ein Sondergutachten erstellt. Durch die hohe Energieabhängigkeit von der RF steht die deutsche wie die europäische Sanktionspolitik vor einem Dilemma. Nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden hätte es schwerwiegende Folgen für die Unternehmen, Arbeitnehmer und Haushalte, wenn Putin als Reaktion auf die westlichen Sanktionen die Ausfuhr von Erdgas und Erdöl nach Deutschland und in die EU ad hoc aussetzen würde. Entsprechend hätte ein Einfuhrstopp für die europäische Wirtschaft erhebliche Negativauswirkungen.

Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge am Hauptbahnhof in Berlin / Foto: privat

Auch in der Flüchtlingsaufnahme stehen Deutschland und die EU vor einem Dilemma. Die europäische Solidarität gegenüber den Flüchtlingen aus Osteuropa ist groß, aber trotz der seit 2014 bestehenden Ukrainekrise waren keinerlei Vorbereitungen für solch einen Notfall getroffen worden. Die neuerliche Flüchtlingsbewegung trifft die EU-Länder ebenso unvorbereitet wie zuvor die Corona-Pandemie. Bei der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge sollte nicht übersehen werden, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine keine Einwanderer sind und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre ukrainische Sprache und ihre Kultur zu pflegen und in ihren gewohnten Bezugsgruppen weiterzuleben, was digital erleichtert wird.

Nach Ansicht der Zukunftsforscher Edward Glaeser und David Cutler (Survival of the City) fehlt es auch in Europa am vorausschauenden Ausbau von staatlichen Institutionen und der Schaffung von Reserven an Versorgungsgütern und an Schulungen in den Behörden, um auf derartige Notlagen schnell staatlich reagieren zu können.

Garantien für eine langfristige Friedenssicherung und Abrüstungsverhandlungen

Für Vereinbarungen zu einer langfristigen Friedenssicherung liegen die Interessen der RF und der Ukraine, auch historisch bedingt, sehr weit auseinander. Der Neutralitätsstatus von Schweden und Finnland könnte eine Option sein. Den Friedensverhandlungen sollten auch Abrüstungsverhandlungen der NATO mit der RF und China folgen. Bedenklich ist aber, dass sich Putin bisher nicht an die zwischen der RF und der Ukraine vereinbarten und international anerkannten Grenzen der Ukraine und die Charta der UN hält.

 

70 Jahre Grundgesetz – Jubiläum eines Fragments der Direkten Demokratie

Direkte Demokratie durch Digitalisierung, vorgestellt
in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin Ende Juni 2019
Foto: Immo H. Wernicke

Auf zahlreichen Veranstaltungen haben der Bundespräsident Frank W. Steinmeier und die Bundeskanzlerin Angela Merkel für das vor 70 Jahren im Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als dem Garanten für die Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geworben. Historiker verweisen auf frühere deutsche Verfassungen, die bereits die wichtigsten Grundrechte enthielten. Kritiker, wie seinerzeit Bayerns Regierung oder heute der ehemalige Verfassungsrichter, Paul Kirchhof, bemängeln das Demokratiedefizit des Grundgesetzes gegenüber den Landesverfassungen und der Schweizer Verfassung. Die Digitalisierung könnte den Bürgern auch in Europa mehr politische Mitwirkung ermöglichen.

Werbung für das Grundgesetz durch Bundeskanzlerin und Bundespräsident

In ihrer Rede zum Festakt der Deutschlandstiftung Integration am 14. Mai 2019 in Berlin stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel heraus: „70 Jahre Grundgesetz – das ist in der Tat ein Anlass zu feiern“, und es ist  „immer wieder gelungen, die Werte und Rechte unserer Verfassung mit Leben zu erfüllen.“ Der Bundespräsident geht am 22. Mai 2019 in seiner Rede vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ein: „Der Parlamentarische Rat gliederte Westdeutschland wieder ein in die liberale Verfassungstradition der Aufklärung. Und er konnte (…) an deutsche Traditionen anknüpfen, an die Verfassung der Frankfurter Paulskirche und die Weimarer Reichsverfassung“, die vor 100 Jahren in Kraft getreten war. 

Alliierte der westlichen Besatzungszonen als Geburtshelfer des Grundgesetzes

Wenig enthalten die Politikerreden über die Rolle der Alliierten als damaliger „Übergangsregierung“ bei der Entstehung des Grundgesetzes. Staatsrechtler Heinrich A. Wolff  erläutert, dass die Militärgouverneure der drei Westzonen im Frankfurter Dokument  von 1948 die Länderregierungen zur Schaffung einer Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte aufgefordert hatten. Historiker erinnern daran, dass zuvor im Juni 1945 die damaligen Alliierten und ihre Verbündeten die Grundrechte in Artikel 1 (3) der Charta der neugegründeten „United Nations“ von 1945 vereinbart und in der „Declaration of Human Rights of the United Nations“ von  1948 aufgelistet hatten.

Rückschau auf die Grundrechte in älteren „Deutschen Verfassungen“  

In seiner Rede hatte der Bundespräsident auch an die jüngere deutsche Verfassungsgeschichte erinnert. Herrmann-Josef  Blankes bestätigt in seinem Band „Deutsche Verfassungen“, dass bereits die Verfassung des Deutschen Reichs v. 1849 (Paulskirchenverfassung) „Die Grundrechte des deutschen Volkes“ enthielt. § 138 legte fest „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, und § 140 bestimmte „Die Wohnung ist unverletzlich“, § 143 sicherte die „Preßfreiheit“, und § 164 garantierte „Das Eigentum ist unverletzlich“.  Ähnlich legte die Verfassung des Deutschen Reichs von 1919, die „Weimarer Verfassung“ die „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ fest.

Wie die Alliierten 1945, übergehen Bundespolitiker gerne die Landesverfassungen und deren Grundrechtegarantie. Bereits die 200 Jahre alte Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg von 1819 sicherte „jedem Bürger Freiheit der Person, Gewissens- und Denkfreiheit und Freiheit des Eigentums und Auswanderungsfreiheit“. In der Verfassung des Königreichs Bayern v. 1818 wurde dem Volk von Bayern „Freyheit der Meinungen“  und „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze“ zugesichert: „Der Staat gewährt jedem Einwohner Sicherheit seiner Person, seines Eigentums und seiner Rechte“ garantiert.

Strafrechtshistoriker erinnern daran, dass die Grundrechte, auch auf „guten Leumund“, seit Jahrhunderten durch die Strafjustiz in den Einzelstaaten einschließlich der Reichsstädte (Frankfurt) und der Freien Städte (Hamburg) im „Heiligen Römischen Reich“ geschützt waren. Verfassungshistoriker Gerhard Oestrich verweist auf die früheren Reichsgerichte, die die persönliche Freiheit, das Eigentum und die Religionsfreiheit vor Übergriffen der Fürsten schützen sollten.

Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes?

Bundeskanzlerin und Bundespräsident übergehen in ihren Festtagsreden die Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes. Staatsrechtler Christoph Gröpl erläutert, dass das Grundgesetz „nicht durch eine Volksabstimmung angenommen worden war“. Der Staatsrechtler bestreitet aber ein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes, da die Wähler seit 1949 die Parteien gewählt haben, die sich “eindeutig zur grundgesetzlichen Verfassungsordnung bekannten.“

Das Demokratiedefizit besteht nach Ansicht des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, insofern, als den Bürgern nur wenige konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungen und an der Rechtsetzung gewährt werden. Das Grundgesetz unterscheidet sich darin sowohl von den Landesverfassungen als auch von der „Weimarer Verfassung“ von 1919. Diese gewährte Mitwirkungsrechte bei der Reichsgesetzgebung bei Verfassungsänderungen durch Volksentscheide und Volksbegehren. Die an die Schweizer Verfassung angelehnten Landesverfassungen nach 1945 garantieren ebenfalls Volksentscheide, so das Land Hessen: „Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung unmittelbar durch Volksabstimmung (Volkswahl, Volksbegehren und Volksentscheid), mittelbar durch die Beschlüsse der verfassungsmäßig bestellten Organe.“ Anders als das Grundgesetz wurden die Landesverfassungen durch Volksabstimmungen legitimiert. Die Schweiz ist als politisches Vorbild der Direkten Demokratie für Europa jedoch umstritten.

Grundgesetz und Lissabon-Vertrag Fragmente der Direkten Demokratie
Schweizer Botschaft ohne Absperrungen in Berlin:
Vorbild für mehr Direkte Demokratie in Europa
Foto: Immo H. Wernicke

Verfassungsrichter Paul Kirchhof würdigte in seiner 2013 gehaltenen Rede zur 60-Jahrfeier der baden-württembergischen Verfassung die politischen  Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger durch Volksentscheid, Volksbegehren und Volksinitiative. Die Direkte Demokratie ermöglicht dem „Bürger, sich mehr mit seinem Staat zu identifizieren, weil er an ihm selbst mitwirkt“, so Paul Kirchof. Er bemängelt dagegen, dass im Grundgesetz die Befugnis der Bürger zur unmittelbaren Sachentscheidung und zur Rechtsetzung fehlt, denn dies ist Parlament, Bundesregierung und Bundesrat vorbehalten. Volksentscheide sind lediglich bei Gebietsveränderungen der Bundesländer vorgesehen.

Das Reichstagsgebäude gewidmet „Dem Deutschen Volke“,
abgesperrter Sitz seiner Repräsentanten
Foto: Immo H. Wernicke

Das Grundgesetz sieht folglich weder Volksbefragungen noch Volksabstimmungen vor, auch nicht bei so einschneidenden Eingriffen in die Gesellschaftsstrukturen von Ländern und Gemeinden durch Erweiterung von Bundeskompetenzen, Steuer- und Abgabenbelastung, Verteilung von Asylbewerbern und Migranten und durch Abtretung von Souveränitätsrechten an die Europäische Union.

Auf europäischer Ebene sind mehr politische Rechte für die Bürger Fehlanzeige. So konstatiert Paul Kirchhof, dass sich die „Europäische Union im Lissabonvertrag vor direkter Demokratie scheut“. In seinem  2008 erschienen Bestseller kritisiert der ehemalige Verfassungsrichter die „Normenflut die den Rechtsstaat erdrückt“ und fordert von Politikern, Parteien  und Medien: „Gebt den Bürgern ihren Staat zurück“. Die Digitalisierung und das Internet könnten das Prinzip der Volkssouveränität des Grundgesetzes endlich „mit Leben erfüllen“.