erschienen in gekürzter Form im Hamburger Abendblatt am 30. Januar 2012
Von Johanna R. Wöhlke
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Die „Initiative Gedenken in Süderelbe“ lud zu Erinnerungsgang und Diskussion ein.
Referent: Dr. Manfred Murck, Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungschutz
„Wir gedenken der Frauen aus dem KZ-Außenlager Neugraben und der wenigen mutigen Menschen, die ihnen geholfen haben.“ Mit diesen Worten begann Pastorin Bettina von Thun von der Michaelisgemeinde in Neugraben ihre Rede an der Gedenktafel vor dem Bürgeramt Neugraben.
Etwa dreißig Neugrabener hatten sich auf Einladung der Initiative „Gedenken in Süderelbe“ wie in jedem Jahr dort eingefunden, um am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus ein Gebinde abzulegen, der immer am 27. Januar begangen wird, dem Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945.
Hinter ihnen lag an diesem Vormittag schon eine Stunde Weges in der Kälte des an diesem Freitagmorgen unerwartet eingebrochenen Winters im Schnee und Frost zu drei Stationen im Neugrabener Zentrum. Die Frauen des Lagers mussten dort selbst im Winter in leichten Sommeroveralls arbeiten, den ganzen Tag ohne Essen und Wasser. Sie wurden unter den unmenschlichsten Bedingungen beim Siedlungsbau eingesetzt.
Von einigen Neugrabenern aber erfuhren sie Hilfe: einen Teller Suppe, Kleidung, Wolle, Kartoffeln, dicken süßen Brei, Schuhe für die erfrorenen Füße, gute Worte, einen Gang zur Toilette, um nicht die Notdurft zwischen Bäumen und Büschen zu verrichten, wie es sonst geschah. Das alles geschah mit Angst vor den Wächtern und der körperlichen und psychischen Belastung der schweren Zwangsarbeit: „Wieviel Stunden wir arbeiteten, wussten wir nicht; am Vorabend gingen wir zu Fuß nach Neugraben. Abends bekamen wir einen Schöpflöffel Suppe – nach menschlichem Gutachten ungenießbar – welche wir mit unseren Tränen salzten und eine Schnitte Brot – womöglich steinhart“, erinnert sich Helena B. in ihren Aufzeichnungen.
Die Teilnehmer des Rundganges hörten an allen Stationen Texte aus dem Leben der Frauen, die sie selbst danach aufgeschrieben hatten und in denen sie ihre schrecklichen Erlebnisse beschreiben, aber gleichzeitig auch erzählen, wie ihnen von einigen wenigen geholfen wurde.
Eine andere Gefangene, Helena B. schrieb: „Einen Lichtpunkt während meiner zweieinhalbjährigen Konzentration der Nazi- Deutschen will ich hinzufügen, was lebenswichtig für uns war in der irdischen Hölle von der SS Zeit: im November – Dezember bis anfangs Jänner – bis wir nach Tiefstack gingen – hatten wir einen Polier, Hermann Rose, Harburg – als Aufsichtsperson, der unter größter Gefahr für ihn – uns im Regen in die Bude schickte und nur, wenn er von der Ferne einen SS sah, zu uns sagte „schnell an die Arbeit!“ Hermann war ein älterer Herr; sehr oft morgens brachte er uns warmen Kaffee und manchmal auch etwas Brot – er hatte ja auch nur seine Zuteilung. Ich persönlich versprach ihm: Falls ich vielleicht doch überlebe diese Hölle, so werde ich ihn zu uns einladen, und es geschah vom ersten Geld der Wiedergutmachung, kaufte ich bei der Zim-Schiffsgesellschaft ein Billet für beide Reisen: hin und zurück und sandte es ihm ein. Er war bei uns in Israel 3 Monate…“
Weitere Namen hilfsbereiter Menschen sind Familie Storm, die ein Gemüsegeschäft betrieb; ein altes Ehepaar am Scheideholzweg; die beiden Mitarbeiter Rose und Stankowitz der Firma Prien und deren Baubaracken.
Dem morgendlichen Rundgang schloss sich eine Abendveranstaltung im Gemeindehaus der Michaeliskirche an. Zum Thema „Wehrhafte Demokratie. Was können wir als Bürgerinnen und Bürger gegen die Gefahr von Rechts tun?“ hatte die Initiative „Gedenken in Süderelbe“ zu einem Vortrag und Gespräch mit Dr. Manfred Murck, dem Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Hamburg, eingeladen.
Um es vorweg zu nehmen: Aus den geplanten zwei Stunden wurden drei und auch danach waren noch nicht alle Fragen beantwortet. Murck erläuterte zuerst die Entstehungsgeschichte des Verfassungsschutzes seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und seine verfassungsmäßige Basis. Sie beruht auf dem Prinzip der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes und dem darauf basierenden Prinzip, dass die Liberalität der Verfassung und des Staates nicht von innen heraus ausgehöhlt und zerstört werden darf. Wer in seinen Bestrebungen und Aktivitäten gegen das Grundgesetz und seine Werte agiert, darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden, um Informationen zu sammeln, mehr nicht.
So wurden zum Beispiel schon 1952 die Sozialistische Reichstpartei verboten, die sich als Nachfolgeorganisation der NSDAP verstand. Im Jahre 1956 folgte mit dem Verbot der KPD das zweite Parteienverbot der Bundesrepublik auf der Basis des Prinzips der wehrhaften Demokratie. In diesen und vergleichbaren Fällen können die Informationen des Verfassungsschutzes dazu beitragen, Gerichtsentscheidungen zu stützen.
Mit Bedauern diskutierten die Teilnehmer die Tatsache, dass nach der Zeit des Hitler-Regimes das rechtsradikale Gedankengut nicht verschwunden ist, in Deutschland und Europa gleichermaßen. Etwa 20 Prozent der Bevölkerung werden diesem Gedankengut zugerechnet, zehn Prozent einem relativ geschlossenen rechtsextremem Weltbild. Murck: „Die Gedanken und Köpfe waren ja nicht weg.“ Die Hoffnung darauf wurde 1964 mit der Gründung der NPD zerschlagen, die zuerst nennenswerte Wahlerfolge hatte, dann aber doch wieder aus „der Taktung der Republik verschwand“.
Das was zu Beginn der Nachkriegszeit mit „Neonazis“ beschrieben werden konnte, Menschen also, die sich bewusst in der Nachfolge der NSDAP sahen, wechselte im Laufe der Jahre, so Murck, in die Fraktion der „ewig Gestrigen“ und „Revisionisten“ und bezog Jugendliche mit ein, die keine Erfahrung mit der Geschichte des Nationalsozialismus hatten. Hier waren wie auch bis heute junge Männer die Träger des aktiven Teils dieser Gruppierungen. Man schätzt, dass um die 2o Prozent der jungen Männer anfällig für extrem rechtes Gedankengut sind, deren politische Kultur und soziale Grundierung die der Verlierer ist aber auch im bürgerlichen Lager Unterstützung findet, ohne dass dies zu öffentlichen Aktionen führt.
Die liberale Auslegung des Versammlungsrechtes gibt diesen Gruppen Spielräume, sich zu treffen. Sie haben ihre Organisationsformen verlegt, agieren nicht mehr in Vereinen und Parteien, sondern sogenannten „Kameradschaften“. Die Vernetzung durch die Möglichkeiten der modernen Technik fördert dies. Das Internet macht klassische Strukturen überflüssig. Murck: „Die Leugnung des Holocaust steht unter Strafe. Aber das Versammlungsrecht erlaubt das Aufmarschieren. Das nutzen diese Gruppierungen für sich aus.“ War es bei den Nazis und Neonazis unter anderem die Idee des „Volkes ohne Raum“, so ist es bei diesen modernen Gruppierungen die Idee des „unseren Raum freihalten von Fremdem“, die ihren Aktivitäten zugrunde liegt.
Die Weiterentwicklung rechtsextremen Gedankengutes ist demnach nicht aufzuhalten, eine bittere Erkenntnis dieses Abends. Die „moderne“ Ausprägung in der Form sogenannter „ Autonomer Nationalisten“, die einem „arischen Herrenmenschentum“ das Wort reden, prägt das Bild. Hier spielen Faktoren hinein wie bestimmte Musik als Radikalisierungsmechanismus oder martialische Auftritte, die mit Fremdenhass gepaart sind, der sich zunehmend auch antiislamisch zeigt.
Murck: „Gewalttaten bewegen sich im Promillebereich, sind aber natürlich öffentlichkeitswirksam.“ Der Hamburger Verfassungsschutz legt in seinem jährlichen Bericht für alle offen, welche Gruppen von ihm beobachtet werden. Dazu gehören seit den Ereignissen des 11. September auch Aktivitäten radikaler Islamisten, die die Scharia als Rechtsgrundlage ihrer Aktivitäten hier behaupten.
Fazit eines in all seinen Fragen und Antworten nur anzureißenden Abends: Die Makroebene der Gesellschaft reagiert nur sehr träge und zähflüssig und muss darauf setzen, dass dies ein Generationenwerk ist und bleibt. Murck: „Ich glaube an diese Demokratie. Einfache Lösungen bleiben immer attraktiv, aber treffen nicht die komplexe Wirklichkeit.“
Fotos: Wöhlke