Von Dr. Manuel Ruoff
Der Publizist August Heinrich Simon organisierte eine Mehrheit im Paulskirchenparlament für die Hohenzollernmonarchie
Brüsk hat König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die ihm von der Frankfurter Nationalversammlung angetragene deutsche Kaiserkrone abgewiesen. Sicherlich hätte er den ihm angebotenen deutschen Kaisertitel international schwerlich durchsetzen können. Dennoch nützte die Entscheidung des Paulskirchenparlaments für ein Erbkaisertum der Hohenzollern dem preußischen Herrscherhaus. Denn sie trug ein Stück weit zur demokratischen Legitimierung der späteren kleindeutschen Lösung der deutschen Frage mit der nachfolgenden Herrschaft von Friedrich Wilhelms Bruder, Neffen und Großneffen bei und damit auch zu deren Stabilisierung. Insofern hat sich der Jurist und Publizist August Heinrich Simon um das Herrscherhaus Preußens verdient gemacht, als er das Erbkaisertum der Hohenzollern in der Paulskirche mehrheitsfähig gemacht hat. Dieses Verdienst spiegelt seine Behandlung durch das Königreich Preußen allerdings nicht wider.
Dabei wurde der gebürtige Breslauer Simon am 29. Oktober 1805 in Kreise hineingeboren, die eigentlich auf der Sonnenseite des Hohenzollernstaates standen. Seine Familie gehörte zwar nicht zum Adel, aber zum Geldadel. Sein Vater war ein angesehener Kaufmann und er selber genoss die bestmögliche Ausbildung. Dem Besuch des Gymnasiums folgte ein Studium der Rechte in seiner Geburts- und in der Landeshauptstadt. Ein Gerichtsreferendariat in Brandenburg schloss sich an; die Jugend genoss er in vollen Zügen; und eine Karriere als Beamter in der Justiz, im Idealfall als Richter, schien vorgezeichnet. Doch dann warf ihn ein Duell aus der Bahn, in dem er einen Freund erschoss.
Die Strafe war zwar mild und nach deren Verbüßung durfte er sogar seine Laufbahn bei Gericht fortsetzen, doch verlor er das Ziel Richter zusehends aus dem Blick: „Nicht leicht dürfte ein Mensch seine Bestimmung mehr verfehlt haben als ich – ich hinterm Actentisch!“ Stattdessen wandte er sich nun vermehrt der Politik zu.
1841 wechselte er ins Kultusministerium, um Vorschläge für eine Schulreform zu erarbeiten. Doch stießen diese auf die Ablehnung seines Ministers. Als seine öffentlich geäußerte Kritik an der vermeintlichen Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit im Lande dann auch noch mit der Streichung eines Urlaubs für seine schriftstellerische Arbeit abgestraft wurde, schied Simon aus dem preußischen Staatsdienst aus.
Wofür Simon den ihm versagten Urlaub haben wollte, machte er nun Vollzeit. Er betätigte sich publizistisch. Dabei äußerte er sich derart kritisch, dass gegen den ehemaligen Staatsdiener 1847 sogar ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung eingeleitet wurde.
Die 48er Revolution war dann seine große Stunde. Er wurde als Abgeordneter Magdeburgs Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, wo er die Führung der linksliberalen „Fraktion Westendhall“ übernahm. Historische Bedeutung gewann seine Unterstützung der Politik Heinrich von Gagerns. Er erweiterte dessen parlamentarische Basis nach links und verhalf diesem damit in der Verfassungsfrage zur Mehrheit. Grundlage war der sogenannte Simon-Gagern-Pakt, eine Paketlösung. Sie sah vor, dass die Demokraten auf die großdeutsche Lösung der deutschen Frage und die Republik zugunsten des von den sogenannten Erbkaiserlichen um Gagern gewünschten Erbkaisertums der Hohenzollern verzichteten und dafür deren Unterstützung für das allgemeine und gleiche (Männer-)Wahlrecht erhielten. Ein Teil der Demokraten war zu diesem Kompromiss bereit, jedenfalls genügend, um dem Erbkaisertum in der Abstimmung vom 27. März 1849 eine Mehrheit von vier Stimmen zu verschaffen. Am Tag darauf wurde die Reichsverfassung in Kraft gesetzt und der preußische König zum Kaiser gewählt.
Alles wurde jedoch hinfällig durch die brüske Zurückweisung der Kaiserkrone durch den Preußenkönig am 3. April 1849. Das war der Anfang vom Ende der 48er Revolution. Nachdem Friedrich Wilhelm sein Missfallen an der Frankfurter Nationalversammlung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, zog sich der rechte Flügel der Parlamentarier mit Gagern zurück. Was blieb, war der linke Flügel mit Simon, der nun ein Rumpfparlament bildete.
Welche Bedeutung Simon weiterhin beigemessen wurde, wird auch darin deutlich, dass dieses Rumpfparlament ihn in die als Exekutivgewalt gedachte Reichsregentschaft wählte. Diese exponierte Stellung brachte Simon eine Verurteilung wegen Hochverrats durch das Stadtgericht seiner Geburtsstadt ein.
Als das Urteil gefällt wurde, lebte Simon aber bereits in der Schweiz, wohin er nach dem Scheitern der Revolution geflohen war. Wie diverse andere engagierte 48er machte auch Simon im Exil wenigstens wirtschaftlich sein Glück.
Als Österreich 1859 durch den Sardinischen Krieg gebunden war, rief er nochmals aus dem Exil zu einer demokratischen, kleindeutschen Lösung der deutschen Frage im Sinne der Reichsverfassung von 1849 auf – (zumindest vorerst) ohne Erfolg. Simon war weder die Realisierung der kleindeutschen Lösun,g noch die Einführung der Demokratie in der Heimat zu erleben vergönnt. Er starb am 16. August 1860 bei einem Badeunfall im Wallensee.