Vor 150 Jahren wurde die Luxemburgkrise gelöst –

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der durch sie bewirkte Bruch zwischen Napoleon III. und Bismarck aber blieb: Vor 150 Jahren brachte die Luxemburgkrise Europa an den Rand eines Krieges. Sie zerrüttete das Verhältnis zwischen Frankreich und Preußen, die kein halbes Jahrzehnt später gegeneinander Krieg führen sollten, und bescherte Luxemburg eine „immerwährende Neutralität“.

Napoleon III., Kaiser der Franzosen, stützte seine Herrschaft wie sein noch berühmterer Onkel weniger auf das Gottesgnadentum als auf die Zustimmung der Nation. Dieser Zustimmung glaubte der Kaiser sich durch regelmäßige außenpolitische Erfolge vergewissern zu müssen. Das führte zu einer aktiven, offensiven, aggressiven, expansiven, interventionistischen und imperialistischen Außenpolitik. Wenn Napoleon III. auch wie sein Oheim ein Kind der Revolution war, so strebte er doch in klassisch französischer Manier an den Rhein, getreu dem französischen Anspruch, dass es sich bei ihm nicht um „Deutschlands Fluss“, sondern wie die Pyrenäen um Frankreichs „natürliche Grenze“ handele. Folglich hatte Napoleon bereits vor dem Deutschen Krieg von 1866 am 12. Juni jenes Jahres mit Österreich einen Geheimvertrag geschlossen, der für den Fall einer Neuordnung Deutschlands nach dem erwarteten österreichischen Sieg im absehbar bevorstehenden Krieg gegen Preußen die Umwandlung der preußischen Rheinlande in einen de jure „unabhängigen“ französischen Satellitenstaat vorsah.

Nun kam es zwar tatsächlich zu dem erwarteten preußisch-österreichischen Krieg, aber wider Erwarten gewann ihn nicht Österreich, sondern Preußen, und es war deshalb primär Preußen, mit dem Frankreich nun die deutsche Nachkriegsordnung zu verhandeln hatte. Naheliegenderweise konnte Frankreich schwerlich vom siegreichen Preußen die Abtretung seiner Rheinlande verlangen. Doch auch die zu den Verlierern des Deutschen Krieges gehörenden vormaligen Verbündeten Österreichs Bayern und Hessen-Darmstadt besaßen linksrheinisches Gebiet. Hieran äußerte Frankreich gegenüber Preußen in schriftlicher Form Interesse. Doch Preußens Ministerpräsident Otto von Bismarck war nicht bereit, der preußisch-französischen Freundschaft linksrheinisches Deutschland zu opfern. Statt der schriftlichen französischen Interessensbekundung nachzukommen, setzte er die Süddeutschen darüber in Kenntnis, die schockiert Schutz vor dem französischen Imperialismus in den von Preußen ihnen angebotenen Schutz- und Trutzbündnissen suchten.

Um der Verständigung mit Frankreich willen stellte Bismarck sich dem französischen Drang an den Rhein jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr versuchte er, diesen auf Gebiet abzulenken, das er zum französischen Kulturkreis zählte. Die Franzosen waren damit grundsätzlich einverstanden.

Der Erwerb belgischen Territoriums war für Frankreich nicht so einfach. Großbritannien legte nämlich großen Wert darauf, dass die der Themsemündung gegenüberliegende Küste des europäischen Kontinents nicht in die Hände einer seefahrenden Großmacht fiel, die mit ihrer Flotte die Themsemündung hätte kontrollieren und schlimmstenfalls blockieren können. Deshalb hatte das Vereinigte Königreich nach der Belgischen Revolution von 1830 gleich in zwei Londoner Konferenzen die Neutralität und Unabhängigkeit Belgiens durch die europäischen Großmächte garantieren lassen.

Luxemburg war hingegen unproblematischer. Es handelte sich um einen Binnenstaat, bei dem weder die Neutralität noch die Unabhängigkeit international garantiert war. „Einmal in Luxemburg, sind wir auf der Straße nach Brüssel“, frohlockte Vincent Graf Benedetti, Frankreichs Botschafter in Berlin. Der luxemburgische Großherzog Wilhelm III., in Personalunion König der Niederlande, befand sich in Geldnot und war bereit, sein Großherzogtum an die Franzosen zu verkaufen. Die niederländische Regierung stand der in Aussicht genommenen Beendigung der niederländisch-luxemburgischen Personalunion ebenfalls positiv gegenüber, stand ihr doch die Verwicklung Dänemarks in den Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 durch die Personalunion des Königreiches mit den Elbherzogtümern mahnend vor Augen.

Auch Bismarck war mit einem französischen Luxemburg einverstanden, denn für ihn war das Großherzogtum hinsichtlich „Nationalität und Sprache“ eher französisch als deutsch. Dem Politiker war jedoch durchaus bewusst, dass die deutsche Nationalbewegung das anders sah, und er forderte deshalb die französische Seite auf, diskret mit Wilhelm III. handelseinig zu werden und dann die Öffentlichkeit und scheinbar auch ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Die Franzosen folgten Bismarcks Rat.

Wenige Tage, nachdem die Verhandlungen Napoleons III. mit Wilhelm III. begonnen hatten, am 19. März 1867, veröffentlichte der „Preußische Staatsanzeiger“ die preußischen Schutz- und Trotzbündnisse mit den süddeutschen Staaten. Bismarcks Motive waren innerdeutsche, doch Wilhelm III. missverstand diese Veröffentlichung als außenpolitische Drohgebärde. Der Deutsche Bund, dessen Bundesfestung Luxemburg gewesen war, war zwar bereits 1866 im Deutschen Krieg untergegangen, aber aus jener Zeit standen immer noch preußische Truppen in der Festung, und Wilhelm scheute es, den großen Nachbarn im Osten mit einem Fait accompli zu konfrontieren. Entgegen dem französischen Rat setzte er am 26. März 1867 auf offiziellem diplomatischen Wege den preußischen König über die Verhandlungen in Kenntnis und versicherte diesem, dass er in der Angelegenheit nichts ohne dessen Kenntnis und Einverständnis unternehmen werde.

Damit war genau das eingetreten, was Bismarck hatte verhindern wollen: Preußen musste Farbe bekennen zu einem Zeitpunkt, als von seiner Stellungnahme das Gelingen des Projekts abhing. Bismarck befand sich in der Zwickmühle, entweder mit Napoleon III. oder der deutschen Nationalbewegung zu brechen. Bismarck war die Nationalbewegung wichtiger. Am 3. April 1867 beantwortete er die Mitteilung Wilhelms III. telegrafisch mit dem dringenden Rat, von einem Verkauf abzusehen, da „der Krieg nach der Aufregung der öffentlichen Meinung kaum zu verhüten sein würde, wenn die Sache vor sich ginge“. Wilhelm III. befolgte den Rat.

Napoleon III. empfand Bismarcks offizielles Nein nach dem vorherigen inoffiziellen Ja als Verrat. Das Vertrauen zwischen den beiden war nachhaltig gestört. Ein Sprung Preußens über den Main und eine kleindeutsche Lösung der deutschen Frage unter preußischer Führung ohne französischen Widerstand war damit ausgeschlossen.

Damals, im Frühjahr 1867, kam es jedoch noch nicht zum Krieg. Vom Scheitern der französischen Intervention in Mexiko mussten sich das Kaiserreich und seine Armee erst einmal erholen. Zudem sollte die am 1. April eröffnete prestigeträchtige Pariser Weltausstellung, in der die Grande Nation die Welt zu Gast hatte, nicht durch einen Krieg mit dem Nachbarn überschattet werden. Und Bismarck wollte den Norddeutschen Bund sowie die Schutz- und Trutzbündnisse mit den süddeutschen Staaten nicht schon gleich zu Beginn einer derartigen Belastungsprobe aussetzen. In einer derartigen Situation bietet sich eine internationale Konferenz an. Nach der Belgischen Revolution hatten die Großmächte in London eine Lösung für die Zukunft des Landes gefunden; da lag es nahe, bei Luxemburg analog zu verfahren. Die Anregung kam vom Gastgeberland Großbritannien, die Ehre einzuladen, wurde Wilhelm III. gewährt, ging es doch um sein Großherzogtum.

Vom 7. bis 11. Mai tagte die Londoner Konferenz bezüglich Luxemburg. Wieder waren alle europäischen Großmächte dabei. Diesmal gehörte aber neben den klassischen fünf Großmächten der Pentarchie auch der sechs Jahre zuvor gegründete italienische Nationalstaat dazu. Des Weiteren waren Luxemburg, um das es ging, und dessen Nachbar Belgien vertreten.

Hauptergebnis der Konferenz war, dass es zu dem von Napoleon III. angestrebten Kauf Luxemburgs nicht kam, vielmehr der niederländische König weiterhin Großherzog von Luxemburg blieb. Auch blieb der Staat Mitglied des Deutschen Zollvereins. Dafür zog Preußen seine Garnison aus der Festung ab und die Festungswerke wurden geschleift. Nach belgischem Vorbild wurde Luxemburg für neutral und unabhängig erklärt sowie die Wahrung sowohl der „immerwährenden Neutralität“ als auch der Unabhängigkeit von Frankreich, Großbritannien, Preußen, Österreich und Russland garantiert.

Anders als im Falle Belgiens wenige Jahrzehnte zuvor hatte diesmal vor allem Preußen auf eine international garantierte Neutralität und Unabhängigkeit Wert gelegt. Nach der Verschlechterung der preußisch-französischen Beziehungen infolge der Luxemburger Krise wollte Bismarck ein französisches Luxemburg in unmittelbarer Nachbarschaft verständlicherweise verhindert wissen. Ohne preußische Truppen und mit geschleifter Festung wäre der Kleinstaat dem französischen Nachbarn jedoch ohne internationale Garantien ziemlich hilflos ausgeliefert gewesen.

Großbritannien hingegen zeigte anders als seinerzeit im Falle Belgiens wenig Engagement. Da die luxemburgische im Gegensatz zur belgischen Frage nicht die kontinentale Gegenküste der Themsemündung betraf, zeigte London wenig Bereitschaft, sich deswegen in einen Krieg ziehen zu lassen. Zudem verfolgte die damalige britische Regierung eine eher isolationistische als interventionistische Politik. Mit dem Reform Act von 1867, einer Wahlrechtsreform, welche die Zahl der Wahlberechtigten glatt verdoppelte, hatte sie im eigenen Land genug zu tun.

Die Briten sorgten deshalb für einen bemerkenswerten Unterschied zwischen den Garantieerklärungen für Belgien und Luxemburg. Während im Falle des Küstenstaates jede einzelne der fünf Großmächte Neutralität und Unabhängigkeit garantiert hatte, handelte es sich im Falle des Binnenstaates nur um eine Kollektivgarantie. Von britischer Seite wurde das in der Weise interpretiert, dass ihr Land nur als Bestandteil des Kollektivs zur Verteidigung von Luxemburgs Neutralität und Unabhängigkeit tätig zu werden brauche. Da aber zu erwarten war, dass eine Verletzung der Neutralität oder Unabhängigkeit Luxemburgs entweder im Interesse Preußens oder Frankreichs lag, war nicht anzunehmen, dass das Kollektiv der Garantiemächte in seiner Gesamtheit sich auf Gegenmaßnahmen würde verständigen können. Der britische Premier Edward Geoffrey Smith-Stanley zog daraus die Schlussfolgerung, dass aufgrund der Kollektivgarantie sein Land bei einer Verletzung der luxemburgischen Unabhängigkeit oder Neutralität zweifellos das Recht habe, Krieg zu führen – aber nicht notwendigerweise die Pflicht. An 14. Juni 1867 erklärte er im Unterhaus: „It would, no doubt, give a right to make war, but not necessarily impose the obligation.“ Mehrmals wurde Bismarck wegen derartiger offizieller Relativierung der Kollektivgarantie zu einem Nichts bei den Briten vorstellig – doch ohne Erfolg.

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass es 1914 ausgerechnet das von Bismarck gegründete Deutsche Reich war, das mit seinem Einmarsch den Londoner Vertrag von 1867 massiv verletzte, und das es das Vereinigte Königreich war, das sich darüber bis hin zum Kriegseintritt echauffierte.

Nachdem der deutsche Nachbar auch im Zweiten Weltkrieg die Neutralität und Unabhängigkeit Luxemburgs ignoriert hatte, wurde 1948 formell die ab 1867 bestehende „immerwährende Neutralität“ aufgehoben. Damit war der Weg in die Nato frei.

Author: Dr. Manuel Ruoff

Vizepräsident der DAP; Journalist und Historiker, bei der Preußischen Allgemeinen Zeitung (PAZ) tätig