Von Maren Schönfeld
An einem Tag im Mai passierte, was Bärbel M. (63) ihrer sterbenskranken und alten Mutter um jeden Preis ersparen wollte. Nach dem fünften Schlaganfall, Selma B. (90) hatte aufgehört zu atmen, wurde die alte Dame wiederbelebt. Gegen ihren Willen und gegen ihre ausdrückliche schriftliche Verfügung.
2009 erklärte die Bundesregierung die Patientenverfügung für verbindlich. Wer sie missachtet, macht sich der Körperverletzung strafbar. Weil Bärbel M. und ihre Mutter das wussten, beschritten sie anderthalb Jahre zuvor einen Weg, der Menschen empfohlen wird, die sich um ihre letzte Lebensphase Gedanken machen. Selma B. unterzeichnete eine Patientenverfügung, in der sie bestimmte, dass man ihr keine Magensonde legen dürfe. Das Papier enthielt auch die Anweisung, ohne Aussicht auf Genesung nicht zur Lebensverlängerung an Apparate angeschlossen zu werden. Wenn sie nicht mehr allein atmen konnte, wollte sie sterben. Sie bestimmte ihre Tochter Bärbel M. zur Vorsorgebevollmächtigten; diese sollte dafür sorgen, dass die Verfügung im Ernstfall beachtet wird. Nach Gegenzeichnung durch den Hausarzt ließ Bärbel M. die Dokumente bei der Bundesnotarkammer hinterlegen und informierte das Pflegeheim, wo Selma B. seit ihrem ersten Schlaganfall lebte. Sie reichte Kopien zur Akte, mit dem guten Gefühl, nun alles geregelt zu haben. Doch es sollte sich zeigen, dass die Theorie von der Realität weit entfernt ist. Continue reading „Sicherheit mit Unbekannten: Wie gut lässt sich wirklich für Krankheit und Sterben vorsorgen?“