Der „Vater“ der Weimarer Verfassung

Von Dr. Manuel Ruoff

Hugo Preuß setzte der Parteienmacht Grenzen und machte den Präsidenten zum »Ersatzkaiser«

Während man gemeinhin von den (Müttern und) Vätern des Grundgesetzes spricht, ist nur von einem Vater der Weimarer Verfassung die Rede. Und der heißt Hugo Preuß. Nach der erfolgreich verlaufenen Novemberrevolution erwog der Rat der Volksbeauftragten den wohl bedeutendsten deutschen Soziologen der damaligen Zeit, Max Weber, und eben Hugo Preuß mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue, republikanische und demokratische Verfassung zu beauftragen. Weber disqualifizierte sich jedoch in den Augen der Revolutionäre durch die Ablehnung ihres Produktes, der Revolution. Vergleichbare Reserven sind hinsichtlich Preuß nicht bekannt. Vielmehr rief der Kaufmannssohn im „Berliner Tageblatt“ vom 14. November 1918 seinen Stand, das Bürgertum, auf, sich „auf den Boden der vollzogenen Tatsachen“ zu stellen und am Aufbau der Republik mitzuwirken. Am darauffolgenden Tag wurde er vom Rat der Volksbeauftragten mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes und von Reichskanzler Fried­rich Ebert mit der Leitung des Reichsamts des Innern beauftragt.

Preuß galt zwar nicht wie Weber als herausragende Koryphäe seines Faches, aber als ausgewiesener Fachmann in Fragen des Verfassungsrechts mit linksliberaler Gesinnung und guten Kontakten zur SPD und damit als geeignet. Der vor 150 Jahren, am 28. Oktober 1860, zur Welt gekommene gebürtige Berliner hatte nach einem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften promoviert und sich in Staatsrecht mit einer Arbeit über „Gemeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften“ habilitiert. Nach mehr als eineinhalb Jahrzehnten als Privatdozent an der Friedrich-Wilhelms-Universität erhielt er 1906 endlich eine ordentliche Professur an der neuen, von der Berliner Kaufmannschaft geschaffenen Berliner Handelshochschule, deren Rektor er 1918 wurde.

Dass Preuß derart lange auf eine Festanstellung warten musste, wird außer mit seiner Weigerung, vom Juden- zum Christentum zu konvertieren, mit seinem politischen Engagement erklärt. 1895, also sechs Jahre nach seiner Habilitation, zog er für die Freisinnigen in die Berliner Stadtverordnetenversammlung ein. Gar mit Unterstützung der SPD wurde der Linksliberale 1910 unbesoldetes Mitglied des Berliner Magistrats. Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges setzte er sich vehement dafür ein, den „Obrigkeitsstaat“, wie er ihn nannte, in einen „Volksstaat“ umzuwandeln. Nach der Novemberrevolution gründete Preuß dann mit anderen Linksliberalen die Deutsche Demokratische Partei (DDP).

Der „Vater“ der Weimarer Reichsverfassung konnte sich bei der Gestaltung seines „Kindes“ nicht in allen Punkten durchsetzen. So scheiterten beispielsweise seine Vorstellungen von einer Neugliederung der Länder und einer weitergehenden Zentralisierung des Reiches an den Landesregierungen. Das im heutigen Parteienstaat so gerne an Weimar kritisierte Austarieren der Macht zwischen dem von den Parteien beschickten Parlament und dem Präsidenten geht hingegen auf Preuß’ am 3. Februar 1919 vorgelegten Verfassungsentwurf zurück. Wie ein Großteil der heutigen Bundesbürger stand nämlich auch Preuß den Parteien skeptisch gegenüber – wenn auch aus etwas anderen Gründen. Da die parlamentarische Demokratie in Deutschland keine große Tradition hatte und die Regierungen dort deshalb traditionell nicht vom Parlament, sondern – gegebenenfalls auch gegen dessen Willen – vom Monarchen bestimmt worden waren, hatte Preuß Zweifel daran, dass der Reichstag vertrauensvoll und konstruktiv mit der Reichsregierung würde zusammenarbeiten können. Im Konfliktfall sollte der durch direkte Volkswahl legitimierte Reichspräsident entscheiden, indem er entweder durch Nichtstun sich auf die Seite des Parlaments schlägt und damit die Regierung zum Sturz bringt oder aber die Regierung mit Hilfe der Artikel 25 und 48 stützt. Preuß war es möglich, den Reichspräsidenten auf diese Weise zum sogenannten „Ersatzkaiser“ zu machen, weil seine Furcht vor dem sogenannten „Parlamentsabsolutismus“ in der verfassunggebenden Nationalversammlung geteilt wurde.

Als am 31. Juli 1919 die Nationalversammlung die Weimarer Verfassung annahm, war Preuß schon nicht mehr Leiter des Innenressorts in der Reichsregierung. Am 20. Juni 1919 war das Kabinett Scheidemann aus Protest gegen das Diktat von Versailles zurückgetreten. Philipp Scheidemanns Nachfolger Gustav Bauer diente der vormalige Leiter des Innenressorts „nur“ noch als Reichskommissar für Verfassungsfragen. Preuß zog sich in die preußische Legislative zurück, in der er bis zu seinem Tode als Abgeordneter mitarbeitete. Seine weitere Arbeit als Wissenschaftler kreiste in den wenigen ihm noch verbleibenden Jahren im weitesten Sinne um sein Verfassungswerk. Am 9. Oktober 1925 starb Hugo Preuß in seiner Geburtsstadt Berlin.