„Grüne Transformation“ auch Chance für die Agrarwirtschaft

Ein Bio-Diesel Traktor, der mit Pflanzenöl betrieben wird, auf der Messe „Internationale Grüne Woche Berlin“ (IGW). Foto: Immo H. Wernicke

Die „Grüne Transformation“ der Agrarwirtschaft zur Erreichung der politisch festgesetzten Klimaziele durch Senkung des CO2-Ausstoßes ist eine besondere Herausforderung für die Landwirtschaftsbetriebe. Dies war auch das Hauptthema auf dem internationalen „Global Forum for Food and Agriculture 2023 (GFFA)“ in Berlin. Einigkeit besteht über die Notwendigkeit der Reduzierung der Treibhausgase und der Einsparung von Ressourcen auch in der Landwirtschaft. Umstritten ist, inwieweit die Transformation auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen umsetzbar ist. Die Bauernverbände bemängeln die Vielzahl wenig transparenter politischer Auflagen und die zu bürokratischen staatlichen Fördermaßnahmen. Die „Grüne Transformation“ bietet aber auch Chancen für die Agrarwirtschaft, die zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch Biomasse beitragen und technologische Innovationen wie die Wasserstofftechnologie und Digitalisierung zur Effizienzsteigerung nutzen kann.

“Global Forum for Food and Agriculture 2023” in Berlin

Das internationale „Global Forum for Food and Agriculture 2023 (GFFA)“ in Berlin diskutierte die „Grüne Transformation“ der Agrarwirtschaft und „A Worldwide Response to Multiple Crises“. Zur Sicherung der Ernährung sollen die Effizienz der Agrarproduktion erhöht und Ressourcen (Flächen, Saatgut, Düngemittel, Pfllanzenschutz, Futtermittel, Bewässerung) eingespart werden. Die Senkung des CO2-Ausstoßes dient dazu, die ambitionierten Klimaziele der Politik auch in der Landwirtschaft zu erreichen.
Auf der zeitgleich tagenden 15. Agrarministerkonferenz vereinbarten die Teilnehmer aus 70 Ländern die Transformation der Ernährungssysteme und die Umsetzung des Rechts auf Nahrung. Das Recht auf Nahrung gehört zu den Zielen der „Sustainable Development Goals 2015“ und der Agenda 2030 „Zero Hunger“ der Vereinten Nationen.

Verschlechterung der globalen Ernährungslage und Anstieg der Weltbevölkerung

Die FAO (Food and Agricultural Organization of the United Nations) verwies auf der Konferenz auf die anhaltende schwierige globale Ernährungslage, die sich infolge des Russland-Ukraine-Kriegs weiter verschlechtert hat. Betroffen sind vor allem Länder in Afrika und Asien, deren Getreideeinfuhren aus den kriegführenden Ländern gestört sind, während auf dem Weltmarkt die Rohstoff- und Energiepreise „explodierten“. Nach Schätzungen der FAO haben über 800 Millionen Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln, zu sauberem Wasser und zu medizinischer Versorgung.
Die wesentliche Ursachen für die unzureichende globale Ernährungslage, die schon vor dem Russland-Ukraine-Krieg bestanden, sind u.a. Dürren als Folge der Klimaerwärmung, die unzureichende und ineffiziente landwirtschaftliche Eigenproduktion, Infrastruktur- und Logistikprobleme in Afrika und Asien und Nahrungsmittelverschwendung in den Industrieländern. Zudem führt die „Bevölkerungsexplosion“ in Afrika und Asien zu kritischen Versorgungsengpässen, wie sie im 19. Jahrhundert vom Ökonomen Robert Malthus befürchtet wurde. Die Weltbevölkerung ist nach Angaben von Statista und Weltbank von ca. 1,5 Mrd. um 1900 auf 8 Mrd. 2022 angestiegen, vor allem in den wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern. Die Agrarwirtschaft ist daher in besonderer Weise gefordert, um die Ernährungslage und die Reduzierung der CO2-Belastung durch Effizienzsteigerungen und Nutzung innovativer Technologien, erneuerbare Energien und Wiederaufforstung zu sichern und zu verbessern.

Herausforderung durch geforderte Verringerung der CO2 Belastung im Agrarsektor

Auf nationaler und europäischer Ebene fordert die Politik von der Landwirtschaft eine schnelle Reduzierung des CO2 Ausstoßes. Der Bauernverband unter Präsident Ruckwied stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Transformation, kritisiert aber die hohen Kosten für die Umsetzung der von der Politik geforderten ökologischen Transformation vor allem für die Familienbetriebe.
In der politischen Kontroverse bleiben die tatsächlichen Verursacher der Belastung durch Treibhausgase und damit die Verursacher der Klimaerwärmung außer Acht.
Nach Angaben der Statista und des Weltenergieberichts war China (30,9 %) wie in den Vorjahren der weltweit größte CO2-Emittent, gefolgt von den USA (13,5 %), Indien (7,3 %), Russland (4,7 %), Japan (2,9 %) und dem Iran (2,0 %), siehe Grafik 1.
Da Deutschland „nur“ zu 1,8 % beiträgt, ist der CO2-Anteil der deutschen Landwirtschaft mit nur etwa 7 % am deutschen CO2-Austoß global gesehen äußerst gering.

Herausforderung durch Inflation, Energiepreisexplosion und Kreditverteuerung

Vielfach wird übersehen, dass die wieder wachsende Diskrepanz zwischen Erzeugerpreisen und Produktionskosten sowie die Kreditverteuerungen die Landwirte in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Der aktuelle Bericht der „Allianz Trade“ stellt fest, dass die Handelsketten und die industriellen Veredler die Verbraucherpreise überproportional gegenüber den gestiegenen Energie- und Erzeugerpreisen erhöht haben. Der Agrarhandel und die Nahrungsmittelindustrie nutzen die infolge der Ukrainekrise eingetretene Verteuerung und Verknappung von Energie und Getreide zur Anhebung der Verbraucherpreise und zur Erhöhung der eigenen Profitabilität. Die Agrarbetriebe stecken in einer Erzeugerpreis-Kosten-Schere.

Digitale Transformation ermöglicht Effizienzsteigerung in der Landwirtschaft

Ein innovativer Schlüssel der Effizienzsteigerung und CO2 Senkung in der Landwirtschaft ist die Digitalisierung. Digitale Technologien bei Landwirtschaftsmaschinen, Programme der Künstlichen Intelligenz, der Einsatz von Drohnen und der Ausbau von Internettechnologien erlauben „Precision Farming“. Verringert wird der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, Saatgut und von Bewässerung. Optimiert wird die laufende Beobachtung des Pflanzenwachstums, ein präziserer und autonomer Einsatz von Maschinen und Traktoren. Die Agrarbetriebe haben den technischen Vorteil der Digitalisierung durchaus erkannt. Sie bemängeln aber den fehlenden Ausbau der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum.

Chance für die Agrarwirtschaft durch Erzeugung „Grüner Energie“

Die Landwirtschaft könnte auch nach Ansicht der Bauernverbände vom Preisanstieg bei fossilen Energien und der politisch gewollten Transformation zu erneuerbaren Energien profitieren. Die Chancen bestehen in der Bereitstellung stillgelegter Flächen für Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen und in der Nutzung von Bio-Masse für Bio-Gas und Bio-Kraftstoffe. Vor allem Bio-Masse kann in Bio-Kraftwerken zur „grünen“ Stromversorgung und zur Erzeugung von „grüner“ Fernwärme genutzt werden. Die Ressource Bio-Masse, die mit der Taxonomie und dem „Green Deal“ der EU konform ist, kann auch einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Speicherproblems von volatilen Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen leisten.
Die Herausforderung der Transformation ist groß, da erneuerbare Energien für eine sichere und preisgünstige Energieversorgung aktuell noch nicht ausreichen. Nach Angaben der AG Energiebilanzen trugen erneuerbare Energien 2022 nur zu etwa 15 % zum Primärenergieverbrauch in Deutschland bei. Der Anteil von Bio-Masse beträgt nur 9 %, eine Chance für die Landwirtschaft. Die größten Beiträge zum Primärenergieverbrauch leisteten nach wie vor fossile Energieträger wie Mineralöl (32 %) und Erdgas (27 %).
Weltweit liegt der Anteil fossiler Energien sogar bei 80 %, siehe Grafik 2.

Nutzung technischer Innovationen und der Wasserstofftechnologie
Der weltweit erste „100%-Methan Powered Tractor“ auf der IGW Berlin. Foto: Immo H. Wernicke

Die Nutzung von technischen Innovationen, die mit der Taxonomie und dem „Green Deal“ der EU konform sind, ist eine weitere Chance für die Agrarwirtschaft zur Steigerung der Effizienz in der Produktion. Hierzu gehören Landwirtschaftsmaschinen (Traktoren), die mit treibhausarmen (CO2) und treibhausfreien Verbrennungsmotoren ausgestattet sind und mit Ethanol, Methan, Biodiesel oder auch mit Wasserstoff oder E-Fuels betrieben werden können. Natürliche landwirtschaftliche Ressourcen sind u.a. Raps, Rapsöl und Altfette für Bio-Diesel-Kraftstoff und Zuckerrüben für Bio-Ethanol, die nach technischer Anpassung in Otto- und Dieselmotoren verwendbar sind, siehe Fotos oben und links.

Die Wasserstofftechnologie und Digitalisierung waren die wichtigen Themen auf der weltgrößten Industriemesse in Hannover im April 2023. Diese technologischen Innovationen sind auch Zukunftschancen für die Agrarwirtschaft, die zur Wasserstoffherstellung mit Bio-Masse zur Biogasaufbereitung beitragen kann. „Grünen Wasserstoff“ kann die Landwirtschaft auch mittelbar durch Flächenbereitstellung für Windräder und Fotovoltaik erzeugen.
Mit „grünem“ Wasserstoff betriebene Verbrennungsmotoren als zukünftige Antriebsarten können in der Landwirtschaft für Nutzfahrzeuge wie Traktoren und Mähdrescher eingesetzt werden.
Diese zumindest an Treibhausgasen arme Motorentechnik ermöglicht nach Ansicht von Fachleuten die Weiterführung der traditionellen Motorentechnologie mit geringfügigen Anpassungen.

Fazit

Die „Grüne Transformation“ ist eine große Herausforderung für die Agrarwirtschaft. Vor dem Kontext der wachsenden Preis-Kosten-Schere und den geforderten Flächen- und Ressourceneinsparungen muss die Ernährung in Europa gesichert werden. Innovative Technologien wie die Wasserstofftechnologie und Digitalisierung bieten der Agrarwirtschaft Chancen zu Effizienzsteigerungen und zur profitablen Erzeugung erneuerbarer Energien durch Bio-Masse und durch Flächenbereitstellung für Windräder und Fotovoltaik.

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Machtlosigkeit der internationalen Gemeinschaft gegen Putins russischen Neo-Imperialismus?

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Zeitenwende“ als politische Reaktion auf Putins Invasion in die Ukraine
Die neue Bundesregierung hat auf die völkerrechtswidrige Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine mit einer ungewöhnlich scharf gehaltenen Regierungserklärung reagiert.  Die mit „Zeitenwende“ begründete Erklärung zur Verhängung schwerwiegender Wirtschaftssanktionen, zur Schaffung der Energieunabhängigkeit von Erdgas- und Erdöllieferungen aus der Russischen Föderation (RF) und zur Erhöhung der Rüstungsausgaben durch Bildung eines 100 Mrd. € Fonds fanden sogar die Zustimmung der Opposition. Nach den Raketenangriffen auf die Ukraine prüft die Bundesregierung die Errichtung eines deutschen Raketenabwehrschirms nach dem Modell Israels.

Groß-Demonstrationen auch in Berlin gegen Putins Invasion  

Fast zeitgleich zur denkwürdigen Bundestagssitzung demonstrierten Hundertausende in Berlin zwischen Brandenburger Tor und Großem Stern, am Rande des sowjetischen Ehrenmals und in der Nähe der Botschaft der RF, gegen Putins militärische Invasion und forderten den umgehenden Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine. Bereits am Invasionstag fanden sich spontan Demonstranten am Brandenburger Tor.

Der Einmarsch der russischen Verbände hat mittlerweile zu einer millionenfachen Fluchtbewegung der ukrainischen Bevölkerung nach Mitteleuropa geführt, die auch in der Bundesrepublik Schutz sucht und findet, so in Hamburg, München und in Berlin. Solidarität und Hilfsbereitschaft der West-Europäer zu den Ost-Europäern sind bemerkenswert.

Putins russischer Neo-Imperialismus eine „Zeitenrückwende“

Der Westen hat der „Zeitenrückwende“ in der russischen Politik unter Putin nach den Reformern Jelzin und Gorbatschow zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl ukrainische Gebiete bereits seit 2014 besetzt gehalten werden und trotz der Warnungen Polens und Litauens. Diese außenpolitischen Fehler räumt jetzt auch Bundespräsident Steinmeier ein.

Auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2007 hatte Putin den von Gorbatschow eingeleiteten Zerfall der Sowjetunion kritisiert und eine Revision angedeutet. Mit Rücksichtnahme auf die RF verhinderten Bundeskanzlerin Merkel und der Präsident Frankreichs  auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest eine weitere Osterweiterung. Damit wurde die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens blockiert, während die weniger schutzbedürftigen Länder Albanien und Kroatien aufgenommen wurden. In einem aktuellen Bild-TV-Interview kritisiert der ehemalige russische Ministerpräsident unter Putin, Kassjanow, diese Rücksichtnahme als „Einladung“ für Putins Aggressionspolitik.

Demonstranten am Tag der Invasion vor dem Brandenburger Tor in Berlin / Foto: privat

„Der Spiegel“ erläutert in einer Sonderausgabe Monate vor (!) der Invasion den Machtanspruch Putins, der mit seinem Neo-Imperialismus seinen kommunistischen Vorgängern Lenin und Stalin sowie den früheren Zaren im Bunde mit der russisch-orthodoxen Kirche nachzueifern scheint, nicht aber den Reformern Gorbatschow und Jelzin. Das belegt das rücksichtslose Vorgehen der russischen Armee gegen die Ukraine unter Inkaufnahme von zivilen Opfern und mit der Zerstörung ziviler Infrastruktur, einschließlich Schulen und Krankenhäusern.

Putins scheint seine geopolitische „Zeitenrückwende“ an den 1945 in Jalta auf der Krim von Stalin, Roosevelt und Churchill festgelegten russisch-sowjetischen Einflusszonen gegenüber dem Westen zu orientieren. Die „rote Linie“ des späteren kalten Krieges bildete die Oder. Die baltischen Staaten, die Ukraine und der Kaukasus wurden der russisch-sowjetischen Einflusszone zugeordnet. Das Deutsche Historische Museum in Berlin hat zu dieser Thematik umfassende Zusammenstellungen publiziert.

„Zahnlose“ Vereinte Nationen trotz völkerrechtswidriger russischer Invasion   

Nach der Charta der „United Nations“ (UN)  ist nicht nur der Angriff auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Einrichtungen sondern auch die Invasion in die Ukraine völkerrechtswidrig. Putin missachtet die international anerkannte und zwischen der RF und der Ukraine 1991 vereinbarte Souveränität der Ukraine.

So fordert Artikel 1 der UN-Charta „to maintain international peace and security“ and „to take effective collective measures for the … removal of threats to the peace”.  Der für die Verhängung von Sanktionen gegen die völkerrechtswidrige Invasion in die Ukraine angerufene Sicherheitsrat der UN und die UN-Vollversammlung, haben mit großer Mehrheit die Invasion Putins verurteilt. Der Internationale Gerichtshof der UN hat angeordnet, dass die RF ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort einstellt. Die UN überprüft auch, ob beiderseits Kriegsverbrechen begangen wurden.

Die gegen die russische Aggression möglichen militärischen Sanktionsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrats  können jedoch gegen das Veto der RF nicht verhängt werden. Bemerkenswert ist, dass diese Vetoklausel des Artikels 3 der UN-Charta 1945 auf der Konferenz in Jalta auf der Krim auf Wunsch Stalins mit Roosevelt und Churchill vereinbart worden war. Hier wäre zu prüfen, ob das Veto-Recht der RF dann auszusetzen ist, wenn das Sicherheitsratsmitglied selbst den verbotenen Angriffskrieg führt.

Ein UN-Mandat wird derzeit durch das Veto der RF blockiert, sodass die von Präsident Selenskyj geforderte unmittelbare militärische Unterstützung der Ukraine ausgeschlossen ist. Eine  NATO-Intervention nach Art. 5 ist nach NATO-Generalsekretär Stoltenberg ebenfalls ausgeschlossen, da die Ukraine kein NATO-Mitglied ist. Das gilt auch für einen gegenseitigen militärischen Beistand nach Art. 42 EU-Vertrag, solange die Ukraine nicht Mitglied der EU ist.

Putin unterschätzt Unabhängigkeitswillen und Widerstandskraft der Ukrainer

Putin hat seine Invasion in die Ukraine nach Auffassung von BBC und CNN fehleingeschätzt. Die Ukrainer leisten unerwartet heftigen Widerstand. Die russischen Truppen werden von den meisten Ukrainern keineswegs als Befreier begrüßt, wie 2014 teilweise auf der Krim und in der östlichen Ukraine oder etwa gegen Ende des zweiten Weltkriegs.

Sowjetisches Ehrenmal am Rande der Demonstration nunmehr ohne Kränze / Foto: privat

Der Präsident der RF und sein militärischer und politischer Führungskreis haben die historische Tatsache ignoriert, dass die meisten Ukrainer unabhängig von russischer Bevormundung sein wollen, die unter Stalin zu großer Hungersnot geführt hatte. Trotz des militärischen Ungleichgewichts ist eine Kapitulation, wie sie Polit-Philosoph Richard D. Precht als rational empfiehlt, für die Mehrheit der Ukrainer keine vertretbare Lösung.

 

Historische Konflikte um die Souveränität der Ukraine

Putin bestreitet zuletzt auch in seiner Ansprache vor der Invasion die staatliche Souveränität der Ukraine. Die Auseinandersetzung zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine hat nach Ansicht von Historikern eine längere Tradition, die auf die Konflikte zwischen dem Großfürstentum Kiew und dem Großfürstentum Moskau zurückdatiert werden kann. Involviert in die umstrittene ukrainische Unabhängigkeit waren nicht nur Litauen, Polen und die Habsburger Monarchie sondern auch Deutschland in beiden Weltkriegen. Die Komplexität des Unabhängigkeitskampfes der Ukraine erläutern Zusammenstellungen des Deutschen Historischen Museums.

Historiker Jörn Leonhard erinnert in seinem Weltkriegsband „Die Büchse der Pandora“ daran, dass die Unabhängigkeit der Ukraine erstmals in einem separaten Friedensschluss im Februar 1918 mit den Mittelmächten anerkannt und militärisch gegen Russland durchgesetzt wurde zur Sicherung von Getreidelieferungen. Im folgenden Friedensvertrag von Brest-Litowsk bestätigte Lenin die staatliche Unabhängigkeit der Ukraine und anderer Staaten, wie Finnland, Polen, Litauen und Georgien, von Russland. Nach der Annullierung dieser Verträge im Versailler Friedensvertrag und nach Abzug der Mittelmächte besetzte Putins Vorbild Lenin die Ukraine und gliederte sie als „autonome“ Sowjetrepublik in die von Russland dominierte UdSSR ein.

Das Dilemma der deutschen Sanktions- und Integrationspolitik

Die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Konflikts, der westlichen Sanktionen und der Flüchtlingsströme für die EU und die Bundesrepublik sind schwer einschätzbar. Über zu erwartende wirtschaftlichen Verschlechterungen durch den Krieg, durch Pandemie, Energiekrise und Inflation hat der Wirtschaftssachverständigenrat jetzt ein Sondergutachten erstellt. Durch die hohe Energieabhängigkeit von der RF steht die deutsche wie die europäische Sanktionspolitik vor einem Dilemma. Nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden hätte es schwerwiegende Folgen für die Unternehmen, Arbeitnehmer und Haushalte, wenn Putin als Reaktion auf die westlichen Sanktionen die Ausfuhr von Erdgas und Erdöl nach Deutschland und in die EU ad hoc aussetzen würde. Entsprechend hätte ein Einfuhrstopp für die europäische Wirtschaft erhebliche Negativauswirkungen.

Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge am Hauptbahnhof in Berlin / Foto: privat

Auch in der Flüchtlingsaufnahme stehen Deutschland und die EU vor einem Dilemma. Die europäische Solidarität gegenüber den Flüchtlingen aus Osteuropa ist groß, aber trotz der seit 2014 bestehenden Ukrainekrise waren keinerlei Vorbereitungen für solch einen Notfall getroffen worden. Die neuerliche Flüchtlingsbewegung trifft die EU-Länder ebenso unvorbereitet wie zuvor die Corona-Pandemie. Bei der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge sollte nicht übersehen werden, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine keine Einwanderer sind und dass ihnen die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre ukrainische Sprache und ihre Kultur zu pflegen und in ihren gewohnten Bezugsgruppen weiterzuleben, was digital erleichtert wird.

Nach Ansicht der Zukunftsforscher Edward Glaeser und David Cutler (Survival of the City) fehlt es auch in Europa am vorausschauenden Ausbau von staatlichen Institutionen und der Schaffung von Reserven an Versorgungsgütern und an Schulungen in den Behörden, um auf derartige Notlagen schnell staatlich reagieren zu können.

Garantien für eine langfristige Friedenssicherung und Abrüstungsverhandlungen

Für Vereinbarungen zu einer langfristigen Friedenssicherung liegen die Interessen der RF und der Ukraine, auch historisch bedingt, sehr weit auseinander. Der Neutralitätsstatus von Schweden und Finnland könnte eine Option sein. Den Friedensverhandlungen sollten auch Abrüstungsverhandlungen der NATO mit der RF und China folgen. Bedenklich ist aber, dass sich Putin bisher nicht an die zwischen der RF und der Ukraine vereinbarten und international anerkannten Grenzen der Ukraine und die Charta der UN hält.

 

70 Jahre Grundgesetz – Jubiläum eines Fragments der Direkten Demokratie

Direkte Demokratie durch Digitalisierung, vorgestellt
in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin Ende Juni 2019
Foto: Immo H. Wernicke

Auf zahlreichen Veranstaltungen haben der Bundespräsident Frank W. Steinmeier und die Bundeskanzlerin Angela Merkel für das vor 70 Jahren im Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als dem Garanten für die Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geworben. Historiker verweisen auf frühere deutsche Verfassungen, die bereits die wichtigsten Grundrechte enthielten. Kritiker, wie seinerzeit Bayerns Regierung oder heute der ehemalige Verfassungsrichter, Paul Kirchhof, bemängeln das Demokratiedefizit des Grundgesetzes gegenüber den Landesverfassungen und der Schweizer Verfassung. Die Digitalisierung könnte den Bürgern auch in Europa mehr politische Mitwirkung ermöglichen.

Werbung für das Grundgesetz durch Bundeskanzlerin und Bundespräsident

In ihrer Rede zum Festakt der Deutschlandstiftung Integration am 14. Mai 2019 in Berlin stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel heraus: „70 Jahre Grundgesetz – das ist in der Tat ein Anlass zu feiern“, und es ist  „immer wieder gelungen, die Werte und Rechte unserer Verfassung mit Leben zu erfüllen.“ Der Bundespräsident geht am 22. Mai 2019 in seiner Rede vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ein: „Der Parlamentarische Rat gliederte Westdeutschland wieder ein in die liberale Verfassungstradition der Aufklärung. Und er konnte (…) an deutsche Traditionen anknüpfen, an die Verfassung der Frankfurter Paulskirche und die Weimarer Reichsverfassung“, die vor 100 Jahren in Kraft getreten war. 

Alliierte der westlichen Besatzungszonen als Geburtshelfer des Grundgesetzes

Wenig enthalten die Politikerreden über die Rolle der Alliierten als damaliger „Übergangsregierung“ bei der Entstehung des Grundgesetzes. Staatsrechtler Heinrich A. Wolff  erläutert, dass die Militärgouverneure der drei Westzonen im Frankfurter Dokument  von 1948 die Länderregierungen zur Schaffung einer Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte aufgefordert hatten. Historiker erinnern daran, dass zuvor im Juni 1945 die damaligen Alliierten und ihre Verbündeten die Grundrechte in Artikel 1 (3) der Charta der neugegründeten „United Nations“ von 1945 vereinbart und in der „Declaration of Human Rights of the United Nations“ von  1948 aufgelistet hatten.

Rückschau auf die Grundrechte in älteren „Deutschen Verfassungen“  

In seiner Rede hatte der Bundespräsident auch an die jüngere deutsche Verfassungsgeschichte erinnert. Herrmann-Josef  Blankes bestätigt in seinem Band „Deutsche Verfassungen“, dass bereits die Verfassung des Deutschen Reichs v. 1849 (Paulskirchenverfassung) „Die Grundrechte des deutschen Volkes“ enthielt. § 138 legte fest „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, und § 140 bestimmte „Die Wohnung ist unverletzlich“, § 143 sicherte die „Preßfreiheit“, und § 164 garantierte „Das Eigentum ist unverletzlich“.  Ähnlich legte die Verfassung des Deutschen Reichs von 1919, die „Weimarer Verfassung“ die „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ fest.

Wie die Alliierten 1945, übergehen Bundespolitiker gerne die Landesverfassungen und deren Grundrechtegarantie. Bereits die 200 Jahre alte Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg von 1819 sicherte „jedem Bürger Freiheit der Person, Gewissens- und Denkfreiheit und Freiheit des Eigentums und Auswanderungsfreiheit“. In der Verfassung des Königreichs Bayern v. 1818 wurde dem Volk von Bayern „Freyheit der Meinungen“  und „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze“ zugesichert: „Der Staat gewährt jedem Einwohner Sicherheit seiner Person, seines Eigentums und seiner Rechte“ garantiert.

Strafrechtshistoriker erinnern daran, dass die Grundrechte, auch auf „guten Leumund“, seit Jahrhunderten durch die Strafjustiz in den Einzelstaaten einschließlich der Reichsstädte (Frankfurt) und der Freien Städte (Hamburg) im „Heiligen Römischen Reich“ geschützt waren. Verfassungshistoriker Gerhard Oestrich verweist auf die früheren Reichsgerichte, die die persönliche Freiheit, das Eigentum und die Religionsfreiheit vor Übergriffen der Fürsten schützen sollten.

Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes?

Bundeskanzlerin und Bundespräsident übergehen in ihren Festtagsreden die Legitimations- und Demokratiedefizite des Grundgesetzes. Staatsrechtler Christoph Gröpl erläutert, dass das Grundgesetz „nicht durch eine Volksabstimmung angenommen worden war“. Der Staatsrechtler bestreitet aber ein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes, da die Wähler seit 1949 die Parteien gewählt haben, die sich “eindeutig zur grundgesetzlichen Verfassungsordnung bekannten.“

Das Demokratiedefizit besteht nach Ansicht des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, insofern, als den Bürgern nur wenige konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten an politischen Entscheidungen und an der Rechtsetzung gewährt werden. Das Grundgesetz unterscheidet sich darin sowohl von den Landesverfassungen als auch von der „Weimarer Verfassung“ von 1919. Diese gewährte Mitwirkungsrechte bei der Reichsgesetzgebung bei Verfassungsänderungen durch Volksentscheide und Volksbegehren. Die an die Schweizer Verfassung angelehnten Landesverfassungen nach 1945 garantieren ebenfalls Volksentscheide, so das Land Hessen: „Das Volk handelt nach den Bestimmungen dieser Verfassung unmittelbar durch Volksabstimmung (Volkswahl, Volksbegehren und Volksentscheid), mittelbar durch die Beschlüsse der verfassungsmäßig bestellten Organe.“ Anders als das Grundgesetz wurden die Landesverfassungen durch Volksabstimmungen legitimiert. Die Schweiz ist als politisches Vorbild der Direkten Demokratie für Europa jedoch umstritten.

Grundgesetz und Lissabon-Vertrag Fragmente der Direkten Demokratie
Schweizer Botschaft ohne Absperrungen in Berlin:
Vorbild für mehr Direkte Demokratie in Europa
Foto: Immo H. Wernicke

Verfassungsrichter Paul Kirchhof würdigte in seiner 2013 gehaltenen Rede zur 60-Jahrfeier der baden-württembergischen Verfassung die politischen  Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger durch Volksentscheid, Volksbegehren und Volksinitiative. Die Direkte Demokratie ermöglicht dem „Bürger, sich mehr mit seinem Staat zu identifizieren, weil er an ihm selbst mitwirkt“, so Paul Kirchof. Er bemängelt dagegen, dass im Grundgesetz die Befugnis der Bürger zur unmittelbaren Sachentscheidung und zur Rechtsetzung fehlt, denn dies ist Parlament, Bundesregierung und Bundesrat vorbehalten. Volksentscheide sind lediglich bei Gebietsveränderungen der Bundesländer vorgesehen.

Das Reichstagsgebäude gewidmet „Dem Deutschen Volke“,
abgesperrter Sitz seiner Repräsentanten
Foto: Immo H. Wernicke

Das Grundgesetz sieht folglich weder Volksbefragungen noch Volksabstimmungen vor, auch nicht bei so einschneidenden Eingriffen in die Gesellschaftsstrukturen von Ländern und Gemeinden durch Erweiterung von Bundeskompetenzen, Steuer- und Abgabenbelastung, Verteilung von Asylbewerbern und Migranten und durch Abtretung von Souveränitätsrechten an die Europäische Union.

Auf europäischer Ebene sind mehr politische Rechte für die Bürger Fehlanzeige. So konstatiert Paul Kirchhof, dass sich die „Europäische Union im Lissabonvertrag vor direkter Demokratie scheut“. In seinem  2008 erschienen Bestseller kritisiert der ehemalige Verfassungsrichter die „Normenflut die den Rechtsstaat erdrückt“ und fordert von Politikern, Parteien  und Medien: „Gebt den Bürgern ihren Staat zurück“. Die Digitalisierung und das Internet könnten das Prinzip der Volkssouveränität des Grundgesetzes endlich „mit Leben erfüllen“.

Das Dilemma der Agrarwirtschaft, gelöst durch Digitalisierung ?

Digitalisierte Landmaschinen

Zu Beginn der Internationalen Grünen Woche im Januar 2019 in Berlin trafen sich über 2.000 Agrarexperten, darunter 70 Agrarminister, auf dem jährlichen „Global Forum for Food and Agriculture“ (GFFA), dem „Davos der Landwirtschaft“. Unter dem Motto „Landwirtschaft digital – Intelligente Lösungen für die Landwirtschaft der Zukunft“ fand eine lebhafte und intensiv geführte Diskussion über den zukünftigen Weg der Agrarwirtschaft statt.

Auf das Dilemma der Unverzichtbarkeit landwirtschaftlicher Produktion und der Einhaltung des Weltklima-Abkommens verwiesen die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, und die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, im Gespräch mit den Agrarministern. Zum Termin mit den lange wartenden Agrarministern hatte sich die Bundeskanzlerin nur wenig verspätet, in Berlin war sie nicht auf die störungsanfällige Regierungsmaschine angewiesen.

Die größte Herausforderung für die Landwirtschaft besteht nach Ansicht der Bundeskanzlerin in der wachsenden Weltbevölkerung, die ernährt werden muss. Dieser Ansicht konnte der chinesische Agrarminister nur zustimmen. Der Generaldirektor der FAO (Food and Agricultural Organization of the United Nations), José Graziano da Silva, zeichnete ein düsteres Bild der globalen Ernährungslage. Inzwischen haben etwa 835 Millionen Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln und Wasser. Vor dem Hintergrund einer schnell steigenden Weltbevölkerung sehen die Agrarminister die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Produktion zügig auszubauen.

Oliver Welkes Comedy-Reporter mit Julia Klöckner

Oliver Welkes Comedy-Reporter war mit dabei und interviewte die Bundeslandwirtschaftsministerin als ehemalige Deutsche Weinkönigin von 1995 zur Ferkelkastration (Foto 1). Zum „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ und zur Problematik der chronischen Unterfinanzierung der Hauptakteure, der Gemeinden und Landkreise, die die volle Finanzhoheit nach Artikel 28 GG fordern, musste die Ministerin nicht Stellung nehmen.

Dilemma aus der Sicht der Landwirte

Bauerverbandspräsident, Joachim Rukwied, erläuterte das Dilemma der Landwirtschaft aus Sicht der Landwirte. Er kritisierte die viel zu bürokratische Förderpolitik der EU und die unzureichende Kompensation für „Dürreschäden“ des Vorjahrs. Die Bauernfamilien sehen sich trotz staatlicher Unterstützung in Bedrängnis, da die Preise für ihre Produkte weltweit unter Druck stehen, während die Einzelhandelsketten und industrielle Veredler beträchtliche Gewinne erzielen. Tierhalter in Brandenburg müssen sich auch noch gegen Tierschützer wehren, die sich vehement für die Erhaltung von Wolfsrudeln einsetzen. Bauernfamilien sehen in den Rudeln nicht nur eine Gefahr für Schafe und Geflügel sondern auch für ihre Schulkinder, auch ohne „Rotkäppchen“.

Umweltverbände und Bundesumweltministerium werfen nicht nur der deutschen Automobilindustrie sondern auch der Landwirtschaft vor, wesentlich zur Umweltbelastung beizutragen. Kritisiert werden der CO 2 Ausstoß, der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und die Feinstaubbelastung infolge von Ammoniakpartikeln aus der Düngung. Mit der Forderung nach Beendigung der Massentierhaltung übersehen Tierschützer, dass durch Weidehaltung auch Anbauböden verloren gehen.

EU-Kommissar Phil Hogan, selbst Landwirt aus Irland, beruhigte die Landwirte unter Verweis auf den Erfolg der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU: „In der Nachkriegszeit drohte Hunger heute besteht hoher Selbstversorgungsgrad in Europa.“ Durch die GAP erhalten Landwirte produktionsunabhängige Fördermittel der EU entsprechend ihrer Betriebsgröße, gemessen an der Fläche. Die Flächenförderung ist umstritten, da Großbetriebe besonders bevorteilt sind. Viele Landwirte verlangen eine Leistungsförderung. Die anfängliche Produktionsförderung war aber von der EU abgeschafft worden, um untragbare Überschüsse und Quoten in der Landwirtschaft zu vermeiden.

Landflucht in die Städte

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verwies auf das Dilemma einer neuen Landflucht vor allem der Jüngeren aus dem ländlichen Raum in die attraktiveren Städte. Inzwischen werden von der EU mit Regionalentwicklungsprogrammen auch ländliche Räume und die Ansiedlung von Kleinunternehmen gefördert. Verhindert werden soll zudem die Ausbeutung der Böden durch Monokulturen z.B. für Raps als Biotreibstoff. Die Landwirtschaftsministerin kritisierte auch den Aufkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Kapitalgesellschaften, die keine Bewirtschaftung vornehmen und das Land nur aus Spekulationsgründen halten. Durch „Share Deals“ wird darüber hinaus den Gemeinden die Grunderwerbsteuer vorenthalten.

Als globale Lösung wollen die Bundeslandwirtschaftsministerin und EU-Kommissar Phil Hogan die Digitalisierung der Landwirtschaftsbetriebe und des ländlichen Raums vorantreiben. Digitale Technologien bei Landwirtschaftsmaschinen, Künstliche Intelligenz, der Einsatz von Drohnen und der Ausbau von Internettechnologien sollen zum angestrebten „Precision Farming“ europaweit beitragen. (Foto 2)

Die präzise Steuerung aller Arten von Landwirtschaftsmaschinen beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel, Dünger und Bewässerung ermöglichen Kosteneinsparungen, Ertragssteigerungen und eine Entlastung der Umwelt. Weitere Vorteile werden in der Nutzung von „Clouds“, „Home-office“ und „Co-working spaces“ erwartet. Internetplattformen sollen Landwirte und Handel bei der Vermarktung von Agrarerzeugnissen unterstützen.

Auf der Pressekonferenz erläuterte die Ministerin das Programm der Bundesregierung zum Auf- und Ausbau eines schnellen Internet in Deutschland. Das schnelle Internet mit Glasfaser- und Funknetzen im neuen 5 G Standard soll es auch den Landwirten ermöglichen, moderne Digitaltechnologien in Pflanzenanbau und Viehhaltung in der Fläche zu nutzen. Das neue Konzept „Precision Farming“ setzt digitale Internet-Technologien voraus, die im ländlichen Raum zusätzliche Glasfaserleitungen, Sendemasten und Breitbandtechnik erfordern. Deklariert als „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ soll der Bund an der Finanzierung beteiligt werden. Ähnlich wie beim geplanten Digitalpakt für die Schulen wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich: Artikel 91 a GG.

Der Ausbau des 5 G Kommunikationsnetzes erfolgt nicht unmittelbar durch eine budgetbelastende öffentliche Auftragsvergabe sondern mittelbar durch Versteigerung von Funk- und Netzbetreiber-Lizenzen an die Kommunikationskonzerne (Telekom, Vodafon, Telefonica u.a.). Umstritten ist die Beteiligung des chinesischen Technologiekonzerns Huawei beim geplanten Ausbau. Vertreter der Landkreise und Gemeinden haben grundsätzlich Zweifel, da ein flächendeckender Ausbau des Glasfaser- und Funknetzes für die Konzerne wenig profitabel ist. Die Landwirtschaft in der EU steht vor großen Herausforderungen.

Weitere Infos zum GFFA unter https://www.bmel.de

 

 

Kontroverse Erinnerung an das Ende des 1. Weltkriegs vor 100 Jahren

Von Immo H. Wernicke

Pilsudski-Skulptur aus Sand in Swinemünde im Sommer 2018

In Paris gedachten die Staats- und Regierungschefs der ehemaligen Weltkriegsgegner des vor 100 Jahren am 11. November 1918 abgeschlossenen Waffenstillstands in Compiègne zur Beendigung des I. Weltkriegs. Vier Jahre zuvor, im Sommer 1914 waren die damaligen Kontrahenten in den „I. Weltkrieg hineingestolpert“. So hat es Cristopher Clark in seinem Buch „The Sleepwalkers“ beschrieben, das er mit dem damaligen Außenminister Frank W. Steinmeier 2014 im historischen Museum in Berlin vorstellte.

Der junge Historiker Jörn Leonhard analysiert in seinem ebenfalls 2014 erschienenen Buch „Die Büchse der Pandora“ den Verlauf und das Ende des Krieges sowie dessen umwälzende Folgen. Das umfassende Werk beschreibt auch die von Historikern und Politikern meist vernachlässigten militärischen und politischen Geschehnisse vor hundert Jahren im Osten. So hatte sich die Kriegslage bis Anfang 1918 für die Mittelmächte noch recht günstig entwickelt. Durch erfolgreiche militärische Vorstöße, die Revolten in der russischen Armee 1917 und den folgenden Bürgerkrieg musste Russland seine in der Vergangenheit eroberten Gebiete im Westen (Polen, Litauen, Weißrussland), im Norden (Estland, Lettland, Finnland) und im Süden (Ukraine, Kaukasus) räumen. Im Frühjahr 1918 wurden in dem separaten Friedensvertrag von Brest Litowsk diese Gebiete formell abgetrennt und zu eigenständigen Staaten deklariert. Den national orientierten Bevölkerungen war es gelungen, sich von der russischen Herrschaft zu befreien. Dabei blieb es zunächst auch nach 1918, trotz der von den Westmächten erzwungenen Annullierung dieses Separatfriedens.

Dank an deutsche Unterstützung zur Unabhängigkeit Georgiens 1917/18

Ihrer 1918 errungenen Unabhängigkeit von Russland gedachten diese Staaten auch in ihren Botschaften in Berlin. Bereits im Sommer 2017 feierte Finnland unter großer Publikumsteilnahme sein 100 jähriges Unabhängigkeitsjubiläum in der Nordischen Botschaft. 2018 fanden die Feierlichkeiten in Warschau und andernorts in Polen statt. Selbst in kleineren Orten wie Swinemünde (Swinoujscie) auf Usedom beging die Bevölkerung den 100. Jahrestag ihrer neugewonnenen Nationalstaatlichkeit und der Loslösung von russischer Herrschaft. Eine besondere Rolle spielt dabei der bis heute umstrittene Staatengründer Marschall Józef Pilsudski. An ihn erinnert auch eine 2018 aus Ostseesand gebaute Skulptur an der Promenade von Swinemünde (Foto 1). Bundespräsident Frank W. Steinmeier würdigte Pilsudski in seiner Rede im Juni in Warschau auf dem polnischen Jubiläumskongress als Gründer der Republik Polen. Unerwähnt lässt er dessen Rolle als Kommandeur einer Brigade der polnischen Legion, die auf Seiten der Mittelmächte gegen die russische Armee und für ein unabhängiges Polen kämpfte. Anders als der Bundespräsident, verweist der junge Historiker Jörn Leonhard darauf, dass Polen bereits im November 1916 von den Mittelmächten als eigenständiges Königreich restituiert wurde. Der damalige Regentschaftsrat ernannte Pilsudski im November 1918 zum polnischen Befehlshaber und zum Staatspräsidenten.

Weniger bekannt ist, dass auch Georgien seiner vor 100 Jahren wieder errungenen Unabhängigkeit auch in der Botschaft in Berlin gedacht hat. Die georgische Regierung dankte sogar ganz offiziell Deutschland für die Unterstützung der georgischen Selbständigkeit vor 100 Jahren. (Foto 2).

Zum Ende des I. Weltkriegs zieht Historiker Jörn Leonhard das Fazit: „Der Weltkrieg endete, aber viele Kriege setzten sich fort, oder sie begannen.“

Anlässlich des Kriegsendes vor 100 Jahren wurde auch im Deutschen Bundestag am Volkstrauertag in besonderer Weise der Opfer beider Weltkriege gedacht. In einer sehr engagierten, viel beachteten  Ansprache rief der französische Staatspräsident Emmanuel Macron in Berlin zu einer „nouvelle étape“ der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich und seinen Partnern auf, um Europa wieder voranzubringen und seine Rolle in der Welt zu stärken.

The Mystery of Banking, Money Supply, and Deficit Spending

A record of cumulated claims of the German Central Bank in the EURO-system of almost EURO 1,000 Billion has been reported by the President of the European Central Bank (ECB) Marion Draghi. The new TARGET 2-report has enhanced again a crucial political dispute on the dimension of the risks and the negative impact of the monetary policy of the ECB on German taxpayers, if debtor countries like Italy and Greece fail to reimburse their liabilities. Mario Draghi, however, argues that the present disparities in the EURO-zone have mainly a technical dimension resulting from the settlement of cross border payments, which are operated by the digitized TARGET 2-system. The implied risks and the negative impact of the ECB policy seem to be neither made adequately transparent nor sufficiently assessed. The poor transparency and control of the banking system has once motivated Murray N. Rothbard from the Austrian Economic School to express his general critics on the banking system in his publication “Mystery of Banking” decades ago. A reprint of the book was published in the year of the financial crisis.

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