An der Spitze Elsass-Lothringens

Von Dr. Manuel Ruoff

vor 125 Jahren wurde Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst des Kaisers Statthalter im Reichsland

Bevor Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst im Jahre 1894 Reichskanzler wurde, war er neun Jahre lang Statthalter des Kaisers in Elsass-Lothringen. Damit besaß er für das Reichsland weitgehende Vollmachten. Vor 125 Jahren begann seine Amtszeit in Straßburg.

Nach dem Erwerb Elsass-Lothringens von der Französischen Republik im Frieden von Frankfurt stand das Deutsche Reich vor der Frage, wie dieser territoriale Gewinn aus dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 zu integrieren sei. Als Alternativen standen der Anschluss an einen oder mehrere Bundesstaaten zur Diskussion. Die Wahl fiel jedoch auf die Schaffung eines eigenen Reichslandes mit dem Kaiser als Landesherren. Ab 1879 wurde der Kaiser während dessen Abwesenheit durch den Statthalter vertreten. Das sogenannte Ministerium übernahm die Funktion einer Regierung. An der Spitze des Ministeriums stand ein Staatssekretär. Die Ressortchefs hatten den Status von Unterstaatssekretären.

Obwohl der Statthalter in erster Linie Vertreter des Landesherren war, kamen ihm im Reichsland Elsass-Lothringen auch Befugnisse des Reichskanzlers zu. Darüber hinaus ermöglichte ihm der sogenannte Diktaturparagraph Kompetenzen, wie sie im übrigen Reich nur Militärbehörden im Falle des Belagerungszustandes zustanden. Zu verstehen ist die Machtkonzentration in der Hand eines Vertrauensmannes des Kaisers nur mit der damals noch vorhandenen Skepsis gegenüber der Loyalität der Elsass-Lothringer beziehungsweise ihrer politischen Elite zum Deutschen Reich. Vom österreichischen Kaiser Franz Joseph ist überliefert, dass er die Antwort Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürsts auf seine Frage nach den Kompetenzen des Statthalters mit einem beeindruck­ten „Oho!“ kommentierte.

Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst war ab dem 11. Ok­tober 1885 der zweite Statthalter des Kaisers im Reichsland Elsass-Lothringen. Wenn die Biographie des Zivilisten von jener seines am 17. Juni 1885 verstorbenen Vorgängers, Generalfeldmarschall Edwin von Manteuffel, auch stark abweicht, so schien der bei seinem Amtsantritt bereits 66 Jahre alte Angehörige der Hocharistokratie doch durch mancherlei Eigenschaft und Erfahrung für das Amt geeignet. Er besaß Takt und Feingefühl sowie das Wohlwollen des Reichskanzlers Otto von Bismarck wie die Sympathie des Kaisers Wilhelm I. Vor seinem Amtsantritt in Straßburg hatte er bereits in München als Ministerpräsident Regierungserfahrung gesammelt und als Botschafter in Paris gearbeitet. Der Umgang mit Franzosen beziehungsweise frankreichfreundlichen Elsass-Lothringern sollte für Hohenlohe-Schillingsfürst auch als Statthalter zum Alltag gehören. Mit den meisten Elsass-Lothringern verband den gebürtigen Hessen seine westelbische Herkunft und seine katholische Konfession. Ein „clash of cultures“ (Zusammenprall der Kulturen) blieb denn auch aus.

Obwohl der langjährige Einfluss der Franzosen seit den Raubzügen Ludwigs XIV. nicht ohne Wirkung auf die Elsass-Lothringer geblieben war, konnte sich der neue Statthalter über den Empfang seitens der Bevölkerung bei seinem Einzug in „seine“ neue Hauptstadt Straßburg nicht beklagen. Bemerkenswerterweise kam denn auch der einzige Affront von altdeutschen Landsleuten, nämlich dem im Reichsland stationierten Militär. Offenkundig hatte dort die Hoffnung bestanden, dass analog zum Vorgänger Generalfeldmarschall Manteuffel politische und militärische Führung wieder in der Hand eines Generals vereint würden. Wenn denn schon mit der politischen Führung ein Zivilist betraut wurde, so wollten die Militärs zumindest klarstellen, dass sie diese nicht als übergeordnete Autorität anerkannten. Sie taten dies mit diversen Nadelstichen, wobei die Nichtbeflaggung der militärischen Einrichtungen beim Einzug des Statthalters am auffälligsten war. Ernsthafte Schwierigkeiten hat das Militär dem Statthalter in den folgenden Jahren jedoch nicht gemacht.

Als ein Erfolg Hohenlohe-Schillingsfürsts, aber auch seines wegen zu großer Nachgiebigkeit von den reichsdeutschen Zeitgenossen gerne gescholtenen Vorgängers Manteuffel, können die Gemeindewahlen vom 12. und 18. Juli 1886 gewertet werden, die fast überall regierungsfreundliche Abgeordnete in die Rathäuser brachten. Auch die Kaisermanöver unter Anwesenheit des obersten Kriegsherren im selben Jahr zeigten ein deutschfreundliches Bild. Letzteres darf wohl auch Wilhelm I. zugeschrieben werden, dem es mit seiner bescheidenen Art gelang, dem Klischee des arroganten preußischen Leutnants entgegenzuwirken.

Zu einem derben Rückschlag für die Reichsführung wurden hingegen die Reichstagswahlen im darauffolgenden Jahr 1887, die in einem aufgeheizten Klima des Säbelrasselns stattfanden. Der Wahlgang außer der Reihe war nötig geworden, weil das Parlament der von der Regierung geplanten Aufrüstung Widerstand entgegengesetzt und der Kaiser daraufhin das Haus aufgelöst hatte. Konsequenterweise spielte die Aufrüstung die Hauptrolle im nun einsetzenden Wahlkampf. Die Wirkung war verheerend. Alle 15 in Elsass-Lothingen gewählten Abgeordneten für den Reichstag waren frankreichfreundliche sogenannte Protestler. Eine Mehrheit der Elsass-Lothringer scheute offenkundig ein deutsch-französisches Wett­rüsten, das möglicherweise in einen Krieg mündete mit ihrer Heimat als Kampfzone beziehungsweise Schlachtfeld. Hinzu mag bei dem einen oder anderen der Wunsch gekommen sein, sich vor einem möglicherweise bevorstehenden kriegsbedingten erneuten Besitzerwechsel nicht durch ein klares Votum für das Reich zu kompromittieren.

Eine Folge des Wahldebakels war eine Statthalterkrise. Berlin machte für die Wahlniederlage nämlich weniger das eigene Säbelrasseln mit Frankreich als ein angeblich zu liberales Regiment in Straßburg verantwortlich. Hohenlohe-Schillingsfürst hatte das Glück, dass er weiterhin in der Gunst Wilhelms I. stand und der Unmut der Reichsführung sich auf seinen Staatssekretär Karl von Hofmann ergoss. Hofmann hatte das Pech, dass Bismarck ihn nicht schätzte und er bereits unter Manteuffel gedient hatte, dem ja noch mehr als Hohenlohe-Schillingsfürst Nachgiebigkeit vorgeworfen wurde. Das Ergebnis war, dass Hofmann gehen musste und Hohenlohe-Schillingsfürst bleiben durfte. Allerdings musste er nun entschiedener gegen französische Spione und Agitatoren vorgehen und hierzu die Einführung eines Passzwanges mit Visumpflicht für Franzosen akzeptieren.

Die Visumpflicht für die Franzosen war in Elsass-Lothringen unpopulär, da sie sowohl die Wirtschaftsbeziehungen als auch die Pflege familiärer Bande in das Nachbarland erschwerte. In der Hohenlohe-Schillingsfürst eigenen defensiven Art versuchte er in der Folgezeit, weniger die Visumpflicht abzuschaffen, als vielmehr sie abzumildern, um nicht zu sagen auszuhöhlen – und das nicht ohne Erfolg.

Gefördert wurde Hohenlohe-Schillingsfürsts Stellung in Elsass-Lothringen als Funktionsträger von Kaiser und Reich auch durch eine Entwicklung, die nicht sein Verdienst war: Den reichsdeutschen Parteien gelang es zusehends, vom elsass-lothringischen Wahlvolk als auch ihr Interessenvertreter akzeptiert zu werden. Hatten bei der Reichstagswahl von 1887 noch 92,2 Prozent protestlerische oder zumindest regionale Parteien gewählt, so waren es 1890 nur noch 56,6 Prozent und 1893 mit 47,7 Prozent weniger als die Hälfte.

Wenn Hohenlohe-Schillingsfürsts Methoden auch nicht unbedingt jene Berlins waren, so schrieb man doch offenkundig die Erfolge bei der Integration Elsass-Lothringens ins Reich auch ihm zu. Anders ist es nicht zu erklären, dass Wilhelm II. ihn schließlich aus dem Statthalter- in ein noch wichtigeres Staatsamt berief. Am 29. Oktober 1894 trat Hohenlohe-Schillingsfürst als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident an die Regierungsspitze des Deutschen Reiches und dessen wichtigsten Bundesstaates.