Von Dr. Manuel Ruoff
Vor 500 Jahren wurde Albrecht von Brandenburg-Ansbach Hochmeister des Deutschen Ordens
Am 13. Februar 1511 wurde Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister des Deutschen Ordens gewählt. 14 Jahre später wurde der Hohenzoller zum Totengräber des Deutschordensstaates, indem er ihn in ein profanes, erbliches Herzogtum von Polens Gnaden umwandelte.
Im Deutschordensstaat wurde wie in Preußen das Leistungsprinzip verfolgt. Statt Protektion und Beziehungen sollte die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft über die Besetzung von Staatsämtern entscheiden. So versuchte der Deutsche Orden denn auch über Generationen das Mitglied an die Spitze zu wählen, das sich bis dahin am besten im Dienst am Orden bewährt hatte.
Auf Anraten des Hochmeisters Johann von Tiefen kam man von diesem Prinzip jedoch ab. Der Ordensstaat sah sich nicht mehr in der Lage, alleine der polnisch-litauischen Union zu widerstehen, und wählte deshalb fortan Fürstensöhne zu Hochmeistern, in der Hoffnung, dass diese dann ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zum Wohle des Ordensstaates spielen lassen würden. Continue reading „Hohenzoller an der Ordensspitze“