Der deutsche Föderalismus reicht bis zur Ausstellung der Goldenen Bulle vor 650 Jahren zurück
Von Manuel Ruoff
Um die Westbindung der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben, wurde die Theorie vom unsäglichen „deutschen Sonderweg“ entwickelt, den es ein für allemal zu verlassen gelte, wobei der statt dessen zu beschreitende westliche Weg wie selbstverständlich als normal vorausgesetzt wird. Die für Deutschland tatsächlich charakteristische Tradition der Zersplitterung, der Uneinigkeit und des Föderalismus, die dazu führte, daß das Land im Gegensatz zu seinen westlichen Nachbarn erst verspätet einen Nationalstaat erhielt, wird dabei allerdings nicht als Bestandteil des „deutschen Sonderweges“ beklagt. Das ist bemerkenswert, aber auch verständlich, denn während die gerne kritisierte deutsche Tradition, als Brücke und Mittler zwischen Ost und West eine eigene Position zu beziehen, statt sich wie die Bundesrepublik in den Westen zu integrieren, nicht dem Willen der an einer deutschen Westbindung interessierten Westmächte entspricht, gereichte der deutsche Föderalismus den westlichen Großmächten des öfteren zum Vorteil. Man denke nur an den Dreißigjährigen Krieg, den preußisch-österreichischen Dualismus oder die deutsche Kleinstaaterei.
Insofern ist es auch verständlich, daß die westlichen Besatzungsmächte dem Föderalismus durch die Väter und Mütter des Grundgesetzes Verfassungsrang geben ließen. So heißt es in Artikel 20: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein … Bundesstaat.“ Um zu verhindern, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik die entsprechenden föderalistischen Passus ihres Grundgesetzes streicht, um diesen deutschen Sonderweg zu beenden, heißt es sicherheitshalber in Artikel 79, Absatz 3: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Bis zur Wiedervereinigung bestand noch die Möglichkeit, daß die Deutschen das föderalistische Grundgesetz durch eine zentralistischere Verfassung nach dem Vorbild der sonst so gerne als vorbildlich dargestellten westeuropäischen Nationalstaaten ersetzt, doch ist dem Grundgesetz durch Änderung seiner Präambel sein provisorischer Charakter inzwischen genommen. Damit ist der Fortbestand des deutschen Föderalismus festgeschrieben. Continue reading „Ein deutscher Sonderweg“