Von Dr. Manuel Ruoff
Der historisch Interessierte denkt bei (dem Herzogtum) Braunschweig – ähnlich wie bei (dem Königreich) Hannover – an die Herrschaft der Welfen. Unter all den Welfen gab es jedoch auch einen Hohenzollern an der Spitze der Stadt Heinrichs des Löwen: Prinz Albrecht von Preußen. Vor 125 Jahren, am 21. Oktober 1885, wählte die braunschweigische Landesversammlung auf Vorschlag des Regentschaftsrates den Preußen einstimmig zum Regenten.
Hierzu war es gekommen, weil Braunschweigs Herzog Wilhelm am 18. Oktober des Vorjahres verstorben war, ohne einen legitimen Nachkommen zu hinterlassen. Noch am selben Tag erhob Ernst August von Hannover als Chef der jüngeren, hannoverschen Linie des Hauses der Welfen aus seinem österreichischen Exil Anspruch auf das Herzogtum. Hier war jedoch der deutsche Reichskanzler und preußische Ministerpräsident Otto von Bismark vor, denn Ernst August hatte ebenso wie sein 1866 verstorbener Vater, der letzte hannoversche König Georg V., nie auf seine Ansprüche auf Hannover verzichtet, das Preußen nach dem Sieg im Deutschen Krieg von 1866 entgegen den damals üblichen politischen Gepflogenheiten annektiert hatte.
Der Exilant hatte gegen Bismarck und Preußen keine Chance. Der Bundesrat beschloss am 2. Juli 1885, dass eine Herrschaft Ernst Augusts im Bundesstaat Braunschweig bei seinem Verhältnis zum Bundesstaat Preußen „mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar“ sei. Auch in Braunschweig selber schlugen sich Regierung und Parlament auf die Seite des übermächtigen Nachbarn und des Reichskanzlers. Bereits zu Lebzeiten Herzog Wilhelms hatten Landesregierung und Landesversammlung sich auf die Bildung eines Regentschaftsrates für den Fall geeinigt, dass der Thronerbe an der Ausübung seiner Pflichten gehindert ist. Dieses aus den drei stimmführenden Mitgliedern des Staatsministeriums sowie den Präsidenten des Landtags und des Oberlandesgerichts gebildete Gremium konstituierte sich nach Herzog Wilhelms Tod und schlug der Landesversammlung mit Prinz Albrecht einen Mann vor, gegen den weder der preußische Nachbar noch das Reich etwas haben konnte. Der Prinz war des Bruders Sohn von Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelm I., Herrenmeister des Johanniterordens und Enkel des niederländischen Königs Wilhelm I. Die „Neue Deutsche Biographie“ lobt ihn noch Jahrzehnte nach dem Ende der Hohenzollernherrschaft in Deutschland als „eine verständige, nüchterne Persönlichkeit von großer Güte“. Von der einzigen Regentschaft eines Hohenzollern in Braunschweig heißt es, dass sie „die Aufgabe, das Land nach Ausschalten der welfischen Erben zu beruhigen“, erfüllt habe. Sie endete am 13. September 1906 mit Albrechts Ableben.