Am 8. Juli 1952 wurden in der Neuhauser und elf weiteren Straßen der bayerischen Landeshauptstadt München die ersten historisch gesicherten Zebrastreifen auf die Fahrbahn gemalt. Im darauffolgenden Jahr wurde erstmals nach dem Krieg die Straßenverkehrsordnung von 1938 novelliert und bei der Gelegenheit die „Dickstrichkette“ bundesweit eingeführt.
1954 führte in Hamburg die Polizei in Kooperation mit dem „Hamburger Abendblatt“ eine „Verkehrserziehungswoche“ durch, mit dem Ziel den Autofahrern Respekt vor dem Zebrastreifen und den damit verbundenen Rechten für die Fußgänger zu vermitteln. Wer vor der sogenannten Fußgängerbrücke anhielt, bekam eine Plakette mit der Darstellung eines Zebras und der Aufschrift „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“. Dieses ist eine Erklärung für die Entstehung des Begriffes „Zebrastreifen“.
Trotzdem mangelte es lange am nötigen Respekt der Autofahrer vor dem Zebrastreifen. Von 1955 bis 1964 stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschäden auf Dickstrichketten im bevölkerungsreichsten Bundesland von 85.650 auf 98.000. 1963 klagte der Berliner „Tagesspiegel“: „Warum sind nicht wenigstens diese Übergänge neutrales Gebiet in dem brutalen Jeder-gegen-jeden, das auf Deutschlands Straßen unausrottbar scheint?“
Lex Zebra
Im darauffolgenden Jahr wurden mit der sogenannten Lex Zebra die Rechte der Fußgänger gegenüber den Autofahrern erweitert. Bis dahin hatten Letztere nur für solche Fußgänger zu halten, die sich bereits auf dem Zebrastreifen befanden. Seit 1964 hat sich der Autofahrer grundsätzlich einem Zebrastreifen in gemäßigter Geschwindigkeit zu nähern und bereits anzuhalten, wenn sich Personen dem Fußgängerüberweg nähern. Außerdem darf auf Dickstreifenketten nicht überholt und bis zu fünf Meter vor dem Überweg weder gehalten noch geparkt werden. Der Vorrang für Fußgänger scheint gewirkt zu haben. 2009 gab es in Deutschland noch 5500 Unfälle auf Zebrastreifen. Der Zebrastreifen als Schutzraum des Fußgängers auf der Fahrbahn scheint vom Gros der Verkehrsteilnehmer verinnerlicht und akzeptiert.
Bereits vor 1952 hatte der Verkehr eine Dimension angenommen, welche die Einrichtung geschützter Straßenübergänge für Fußgänger sinnvoll, wenn nicht notwendig erscheinen ließ. So gab es beispielsweise 1948 in London Versuche mit markierten Übergängen. Diese Markierungen soll der damals im Verkehrsministerium arbeitende spätere Premier James Callaghan „zebra crossing“ genannt haben. Eingang ins internationale Recht fand der Fußgänger privilegierende Übergang 1949 mit dem Genfer Protokoll über Straßenverkehrszeichen.
(Dieser Artikel erschien bereits in der Preußischen Allgemeinen Zeitung unter der Überschrift „Zebrastreifen. Die ersten zwölf gab es in München“.)