Von Dr. Manuel Ruoff
Am 3. September 1971 schlossen Deutschlands Besatzungsmächte im vormals vom Alliierten Kontrollrat genutzten Preußischen Kammergericht das Viermächteabkommen über Berlin. In diesem ersten Regierungsabkommen der Alliierten seit Beginn des Kalten Krieges erklärten die Westmächte zwar, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden“, räumten aber ein, „dass diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“.
Als Gegenleistung garantierte die sowjetische Besatzungsmacht nicht nur den ungehinderten Transitverkehr zu Lande und zu Wasser zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik, sondern sicherte auch zu, „dass dieser Verkehr erleichtert werden wird“. Des Weiteren erklärte sich die russische Seite zu Reiseerleichterungen für die West-Berliner bereit.
Das Abkommen trat mit der Unterzeichnung des Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft und damit am selben Tag wie das deutsch-deutsche Transitabkommen, in dem die deutschen Teilstaaten Details klärten.