Google Street View: Vorab Widerspruch, so funktioniert`s
Im Zuge der Verhandlungen über die Einführung des Internetdienstes Google Street View in Deutschland hat sich Google im letzen Jahr dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber schriftlich zur Gewährleistung eines Vorab-Widerspruchsrechts für Bürgerinnen und Bürger bekannt. Dies ist die Grundlage dafür, dass jeder Einzelne selbst darüber entscheiden kann, ob die ihn betreffenden Ansichten im Internet verfügbar sein sollen oder nicht. Dies gilt für die Ansichten von Häusern und Grundstücken, aber auch für die Abbildung von Personen und Kfz, soweit deren Standort bei den Kamerafahrten bekannt war. (weiterlesen…)

