Google Street View: Vorab Widerspruch, so funktioniert`s
Im Zuge der Verhandlungen über die Einführung des Internetdienstes Google Street View in Deutschland hat sich Google im letzen Jahr dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber schriftlich zur Gewährleistung eines Vorab-Widerspruchsrechts für Bürgerinnen und Bürger bekannt. Dies ist die Grundlage dafür, dass jeder Einzelne selbst darüber entscheiden kann, ob die ihn betreffenden Ansichten im Internet verfügbar sein sollen oder nicht. Dies gilt für die Ansichten von Häusern und Grundstücken, aber auch für die Abbildung von Personen und Kfz, soweit deren Standort bei den Kamerafahrten bekannt war.
Die Abstimmung über die Details des von Google zugesagten Widerspruchsverfahrens zwischen den Datenschutzbehörden und Google ist im Verlauf der letzten Woche aufgrund der Pläne Googles, bereits nächste Woche mit dem Widerspruchsverfahren zu beginnen, mit Hochdruck erfolgt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, informiert über das Widerspruchsverfahren ab heute auf der Website seiner Behörde unter www.datenschutz.hamburg.de:
„Das komplexe Widerspruchsverfahren bringt es mit sich, dass nicht alle erdenklichen Fragen vorab im Detail beantwortet werden können. Ich denke jedoch, wir haben in unserer Handreichung, die mit anderen Datenschutzbehörden abgestimmt wurde, die wesentlichsten Informationen zusammengestellt, die die Bürger benötigen, um sich zuverlässig über die angebotenen Möglichkeiten zu informieren. Hier wird erklärt, wogegen und wie der Widerspruch eingelegt werden kann und welche Gründe dafür sprechen, sich für einen Widerspruch zu entscheiden.“
Wichtig ist in diesem Zusammenhang:
- Widerspruch kann auch eingelegt werden, ohne das Internet zu benutzen. Das Informationsmaterial hierfür kann bei uns postalisch angefordert werden.
- Widerspruch ist auch über die von Google angegebenen Fristen hinaus möglich.
- Um sicherzustellen, dass die Ansichten bereits beim Start von Google Street View im Internet unkenntlich gemacht werden, kann Vorab-Widerspruch eingelegt werden. Dies führt dann auch dazu, dass Google die entsprechenden Daten im Rohdatenbestand, d.h. in den Originalaufnahmen zu löschen hat.
Auch vor dem Hintergrund der gestarteten Informationskampagne weist der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg darauf hin, dass er an seiner Kritik einer übereilten Terminplanung von Google festhält: „Leider habe ich bis heute keine Antwort auf mein Schreiben vom Vorstand der Google Inc. in Kalifornien erhalten. Ich muss daher davon ausgehen, dass an der Terminplanung von Google, das Online-Tool für Widersprüche Anfang der nächsten Woche freizuschalten, festgehalten wird. Eine von uns geforderte und von Google bereits im letzten Jahr zugesicherte Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse, insbesondere im Zusammenhang mit den durch den Widerspruch erhobenen Widersprechendendaten, soll uns erst heute erreichen.
Ich weise darauf hin, dass wir erwarten, dass Google bei der Durchführung des Widerspruchsverfahrens alle nötigen Vorkehrungen trifft. Klar ist: Es wird bei dem zu erwartenden Massenverfahren auch Fehler geben. Dies ist menschlich. Aber es muss organisatorisch alles getan werden, damit die Widersprüche sorgfältig vor Online-Betrieb des Dienstes Google Street View abgearbeitet werden. “
Quelle: Hamburger Senat, der Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar

Ad libitum – Elvira Kartseva
Anna Bardi
Bilderbogenportal
Buch.WolfTek
Edition Kova
EGGart
Emina Kamber
Johanna Renate Wöhlke
Uschi Tisson
WolfTek
August 17th, 2010 at 09:58
Wie gläsern sollen wir eigentlich noch werden?! Es ist schon unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit Google in die Intimsphäre der Bürger eingreift. Ilse Aigner, unsere Bundesministerin für Verbraucherschutz, tut sich offenbar sehr schwer, dem übereifrigen amerikanischen Unternehmen Einhalt zu gebieten. Sie fordert jetzt von Google eine längere Einspruchsfrist, eine “Forderung”, die eher wirkt wie eine zaghafte Bitte. Sollte Google sich durchsetzen, ist keine Ende der Entwicklung abzusehen. Wie lange wird es noch dauern, bis jeder jedem in den Salon oder ins Badezimmer sehen kann. Brave new World! Aldous Huxley und George Orwell lassen schön grüßen.
Uta Buhr
August 17th, 2010 at 11:03
Ja, es ist keine gute Vorstellung, dass unser Leben immer mehr von den Möglichkeiten der Technik dominiert wird – die postiven und die negativen Seiten sind offensichtlich. Ich finde es noch schlimmer, dass es inzwischen scharfe Luftaufnhamen gibt, die noch weit über die reine Außenansicht eines Hauses hinaus gehen. Da bleibt dann nichts mehr privat…fehlt nur noch der Röntgenblick durch die Mauern…am Flughafen haben wir ihn ja schon…
Johanna R. Wöhlke
August 17th, 2010 at 12:47
Wie wahr, liebe Johanna, auch das wird kommen. Irgendwann sicher auch die Gedankenpolizei, die uns Orwell so eindringlich in seinem Zukunfts-Horrorszenario “1984″ schilderte. Dann wird auch noch unser Innerstes nach außen gekehrt. Eine erschreckende Vision, die hoffentlich noch etwas länger auf sich warten lassen wird.
Uta Buhr