Bundesrat beschließt Gesetzentwurf für Geodatendienste
Private Unternehmen filmen ganze Straßenzüge und stellen die Ansichten im Internet zur Verfügung. Der Bundesrat reagiert mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes darauf, dass private Dienste wie u.a. Google Street View und Andere dabei in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen. Der Gesetzesentwurf von Hamburg wurde in enger Zusammenarbeit insbesondere mit Rheinland-Pfalz überarbeitet und als Mehrländerantrag in den Bundesrat eingebracht und beschlossen.
„Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen“, sagt Justizsenator Dr. Till Steffen. „Wir wollen Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Mit dem Bundesratsbeschluss liegt ein breit getragener Gesetzesvorschlag vor: für den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Gesetze müssen auf konkrete Technikentwicklungen reagieren.“
Folgende Punkte sollen durch den Gesetzentwurf geregelt werden:
- Hauseigentümer und Mieter, aber auch sonstige Betroffene, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung großräumig erfasster Gebäude im Rahmen von Panoramaaufnahmen im Internet und damit Schutz vor Missbrauch;
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass Personen und amtliche Kfz-Kennzeichen nicht identifizierbar sind, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereit gestellt werden;
- Hinweispflicht vor Erhebung der Daten und eine Pflicht zur Wiederholung des Hinweises gegenüber der Öffentlichkeit vor der Bereithaltung des Bildmaterials im Internet;
- Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet unverzüglich löschen;
- Unternehmen müssen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren;
- Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;
- Pflicht zur Bestätigung des Widerspruchseingangs und zur Mitteilung, bis wann die Anonymisierung erfolgt ist;
- Pflicht für außereuropäische verantwortliche Stellen zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten;L
- bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro zahlen.
Quelle: Senat Hamburg

Ad libitum – Elvira Kartseva
Anna Bardi
Bilderbogenportal
Buch.WolfTek
Edition Kova
EGGart
Emina Kamber
Johanna Renate Wöhlke
Uschi Tisson
WolfTek