Street View von Google – Eingriff in die Privatsphäre?
Von Horst Rübke
Street View heißt die neue Attacke von Google. Ganze Straßen sollen Haus für Haus ins Netz gestellt werden. Viele Bürger fühlen sich dadurch ausspioniert und meinen, dass es gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt. Unsere Politiker in Berlin denken deshalb bereits laut darüber nach, ob durch gesetzliche Maßnahmen die Pläne von Google durchkreuzt werden sollten. Bisher sind über Google Street View noch keine Bilder aus Deutschland abrufbar. Die Veröffentlichung war ursprünglich für 2010 vorgesehen, soll aber erst nach Abarbeitung aller Widersprüche gegen die Erfassung der Bilder und Daten erfolgen. Die beste Qualität zeigt Street View in Googles Heimatstadt San Francisco. Nirgendwo sonst sind so viele Straßen abfotografiert worden und nirgendwo sonst ist die Qualität der Bilder so gut. Mittels des Zooms lassen sich sogar Schilder am Straßenrand problemlos lesen. Genau das führte nach Erscheinen von Street View zu Datenschutzbedenken. Der Alltag ist angehalten und zeigt die Menschen bei den Dingen, die sie das taten, als der Wagen mit der Kamera auf dem Dach gerade vorbei fuhr. Das kann mitunter unangenehm sein. Denn Street View zeigt Menschen in Situationen, die nicht jeder auf ewig im Netz konserviert haben möchte. Jemand pinkelt an einen Zaun oder verlässt gerade einen Sexshop. Besonders gerne wurde in jüngster Zeit auf die Privatsphäre hingewiesen. Kann man mit Google Street View in jedes Fenster hineinschauen?
Durch eine mögliche Gesetzgebung zu einem allgemeinen Fotografieverbot wären auch die Rechte von vielen Bildjournalistinnen und –journalisten betroffen. Der Gesetzgeber will die Bürger vor der systematischen bildlichen Erfassung von Häusern, Passanten und Straßenzügen schützen, wie es von Google betrieben wird. Wenn es deshalb zu einem vollständigen Fotografieverbot kommen sollte, ist das weder mit der Pressefreiheit noch mit der freien Berufsausübung von Bildjournalisten vereinbar. Die aktuellen Gesetze reichen bereits aus, um den notwendigen Persönlichkeitsschutz in der Pressefotografie zu gewährleisten. Die Bundesratsinitiative des Hamburger Senats zielt darauf ab, dass Hauseigentümer und Mieter der Abbildung ihres Gebäudes im Internet widersprechen können. Hier sollte man unterscheiden, ob die Darstellung eines Gebäudes in einer Zeitung oder einem Online-Medium gegen die Privatsphäre verstößt oder ob es eine wichtige Information für den Leser sein kann. Es gilt abzuschätzen, ob der Datenschutz oder die Pressefreiheit höher zu bewerten ist oder wo und wann die Grenze gezogen werden muss?


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