Pressefreiheit vs. Menschenwürde
Von David Werth
Schon im Grundgesetz verankert unter Art. 5 Abs. 1, wird die freie Meinungsäußerung jedem zugänglich gemacht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Doch was passiert, wenn der Artikel 5 des Grundgesetzes, Abs. 1 mit dem Wortlaut:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, nicht respektiert wird? Als freier Journalist habe ich mich mit dieser Frage beschäftigt und bin auf folgende Negativbeispiele der Berichterstattung der letzten Jahre gestoßen. Hier zeigt sich, dass oft die Menschenwürde der „Pressefreiheit“ geopfert wird.
Diana Spencer, jedem von uns besser bekannt als Lady Di, hat schon sehr früh merken müssen, dass eine „Person des öffentlichen Lebens“ nicht nur Tag und Nacht unter Beobachtung steht, und damit meine ich nicht die Queen, die jeden ihrer Schritte mit Argwohn beobachtete, nein ich meine die Pressemeute, die seit ihrer Hochzeit mit Charles nicht mehr von Ihrer Seite wich.
Natürlich ist darüber zu streiten, ob der damalige Chauffeur betrunken war oder die Presse auf Motorrädern für diesen Unfall verantwortlich ist. Tatsache ist, dass Lady Di selbst über ihren Tod hinaus in der Presse präsent ist. (weiterlesen …)


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