Wetter und Bereifung
Von Horst Rübke
Die Ausrüstung eines Kfz muss an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Das ist nicht neu, aber der Gesetzgeber, hat dies mit Wirkung vom 1.5.2006 in der StVO hervorgehoben. Hier heißt es:
§2 Abs. 3a StVO:
“Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite von unter 50 m , bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten an geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“
Wer dies nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld von 20€ rechnen, bei einer Verkehrsbehinderung sogar mit 40€.
Es wird nicht vom Winter, sondern von Wetterverhältnissen gesprochen. Für den Autofahrer stellt sich die Frage, welche Wetterverhältnisse gemeint sind, welche Reifen geeignet sind, muss man bei Schneefall mitten auf der Strecke den Wagen stehen lassen, was ist mit dem Versicherungsschutz und welche Verantwortung haben Mietwagenfirmen und Arbeitgeber?
Natürlich gibt es noch keine Erfahrungen mit der neuen Regelung. Auch kann es morgens noch nach schönem Wetter aussehen und abends ist es viel kälter und Schneefall. Wir sollten nicht warten, bis Gerichte die Interpretation dieses Gesetzes verdeutlichen. Deshalb sollten wir an unsere eigene Sicherheit zuerst denken und bereits im Oktober das Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten und dann bis Ostern auf dem Fahrzeug belassen. Auch wenn es im Oktober noch nicht frieren mag, so haben wir es mit anderen widrigen Wetterverhältnissen zu tun: nasse und von den heruntergefallenen Blättern verursachte rutschige Straßen. Die Winterreifen mit ihrem groben Profil sind auch für diese Straßenverhältnisse besser geeignet.
Bei extremen Witterungsbedingungen wie zum Beispiel Blitzeis, ist auch der beste Winterreifen ungeeignet. In solchen Fällen sollte man nach Möglichkeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Reifentests haben gezeigt, dass ein Winterreifen insbesondere bei Schnee und Eis, besser geeignet ist, als ein neuer Sommerreifen. Stellt ein Autofahrer fest, dass seine Reifen nicht den Wetterverhältnissen gerecht werden und er unsicher fährt, sollte er sein Fahrzeug an einem sicheren Ort stehen lassen. Es ist immer besser, einen Streuwagen abzuwarten oder erst nach einem starken Platzregen weiterzufahren. Mit Winterreifen kann man in der Regel nicht so schnell fahren. Was die einzelnen Bezeichnungen auf dem Reifen bedeuten, ist der nebenstehenden Skizze zu entnehmen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer, auch wenn bei winterlichem Wetter keine Winterreifen benutzt wurden. Wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeuges muss mit erhöhten Haftungsanteilen gerechnet werden, d. h. die Versicherung wird sich einen Teil des Schadens vom Versicherten zurückholen. Anders ist es, wenn Winterausrüstung vorgeschrieben ist. Wer dann mit Sommerreifen fährt, handelt grob fahrlässig. Verantwortlich sind grundsätzlich Halter und Fahrer. Bei der Reservierung sollte man bei einem Mietwagen bereits Winterreifen verlangen. Wenn ein Arbeitgeber einen Fahrer mit ungeeigneter Bereifung zum Fahren auffordert, kann ihm als Halter des Fahrzeuges eine Verantwortung zugesprochen werden.
Ganzjahresreifen mögen eine Alternative sein. Solche Reifen haben jedoch mehr Eigenschaften, die für den Sommerbetrieb gedacht sind. Sollte es zu einem Unfall oder anderen Problemen kommen, wird sicherlich geprüft, ob es für die Straßenverhältnisse die geeigneten Reifen waren. Wer sicher fahren will, sollte Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter fahren. Was ist jedoch ein geeigneter Winterreifen? Die Bezeichnung M+S steht für Matsch und Schnee. Inzwischen gibt es Länder, in denen nahezu jeder Reifen diese Bezeichnung trägt. Die Aussagekraft über die Wintereigenschaften ist daher sehr begrenzt. Trotzdem kann man einen Winterreifen eindeutig erkennen: Äußere Merkmale, die auf Winterreifen hinweisen sind: M+S-Kennzeichnung, Schneeflockensymbol, Lamellen und spezielle Laufflächenmischung. Besonders wichtig für winterliche Straßenverhältnisse ist auch die Profiltiefe. Die gesetzliche Mindesttiefe liegt europaweit bei 1,6mm, aber seine Wintertauglichkeit verliert er, wenn die Profiltiefe von 4mm unterschritten wird. Diese Profiltiefe ist deshalb als Minimum im Winter in Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. In einigen europäischen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Wer sicherheitsbewusst handelt, hat bereits vor dieser Neuregelung im Winter Winterreifen benutzt.

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