Wer ist Journalist?
Von Horst Rübke
In Verbindung mit den Presseausweisen kommt immer wieder die Diskussion auf, wer denn überhaupt Journalist sei. Die Recherche hat einige interessante Hintergründe gezeigt.
Bei einem politischen Ereignis drängeln sich die Journalisten um die besten Plätze
Dass der Zugang zum Journalistenberuf in Deutschland nicht reglementiert ist, hat einen geschichtlichen Hintergrund. In Fischer-Lexikon Publizistik / Massenkommunikation steht:
“Von grundlegender Bedeutung war das Schriftleitergesetz vom 4.10.1933, das am 1.1.1934 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde die Presse in den Dienst des nationalsozialistischen Staates gezwungen. Fortan konnte den Beruf des Schriftleiters nur ausüben, wer in eine Berufsliste eingetragen war (Kontrolle des Berufszwangs). Die Eintragung setzte eine einjährige Ausbildung voraus, ferne arische Abstammung (des Schriftleiters und seiner Ehefrau) und die Eigenschaften, “die die Aufgabe der geistigen Einwirkung auf die Öffentlichkeit erfordert.” Über die Eintragung entschied der Leiter des jeweiligen Bundesverbandes der Presse, ab 1938 in erster Linie der Gauleiter. Falls die Eintragung verweigert wurde, gab es die Möglichkeit, eine Aufsichtsbeschwerde beim Vorsitzenden des Reichsverbandes der deutschen Presse einzureichen. Wer “politisch unzuverlässig” war, konnte nicht in die Schriftleiterliste eingetragen werden. Der Beruf des Schriftleiters wurde somit beamtenähnlich.”
Ein juristisch anerkanntes Berufsbild wie in anderen Berufen gibt es für Journalistinnen und Journalisten nicht. Die Berufsbezeichnung “Journalist” ist ungeschützt. Das hängt zusammen mit einer Interpretation des Grundgesetz-Artikels 5, nach dem jede/r das Recht hat, eine Meinung in Wort, Bild und Schrift zu verbreiten – also auch journalistisch tätig zu werden. Bisher wurde daraus abgeleitet, dass die journalistische Tätigkeit nicht von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden könne, auch nicht von einer vorgeschriebenen Ausbildung.
Kompetent, selbstbewusst, neugierig und selbstkritisch, handwerklich perfekt, sprachmächtig und fair, so soll die Journalistin/der Journalist sein. Journalisten und Journalistinnen erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. Sie haben, so heißt es im Berufsbild, “Sachverhalte oder Vorgänge öffentlich zu machen, deren Kenntnis für die Gesellschaft von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung ist.“ Durch ein umfassendes Informationsangebot in allen publizistischen Medien schaffen Journalistinnen und Journalisten die Grundlage dafür, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die in der Gesellschaft wirkenden Kräfte erkennen und am Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung teilnehmen kann. Dies sind Voraussetzungen für das Funktionieren des demokratischen Staates.
In vielen anderen Staaten muss man studiert haben, um sich Journalist nennen zu können. Dafür kann man dort nicht unbedingt das schreiben, was man verantworten kann, sondern ist von der Regierung oder anderen einflussreichen Stellen abhängig. Deshalb ist es wichtig, den Beruf des Journalisten verantwortungsbewusst ausüben zu können. Titel sollten dabei eine untergeordnete Rolle spielen. Viele Journalisten betrachten sich bei uns als Kontrollorgan gegenüber der Regierung und das ist gut so.

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