Versicherungsschutz im Homeoffice
Von Horst Rübke
Durch die moderne Kommunikation ist die Telearbeit im Vormarsch. Ob Journalist, Handelsvertreter oder Kundendienstmonteur, immer mehr machen in einem häuslichen Raum ganz oder auch nur stundenweise ihre Arbeit. Die modernen Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Computer, eMail, Inter- und Intranet) machen dies möglich. Wer täglich zur Arbeit fährt, ist sowohl in der Firma, als auch auf dem Weg zur Firma durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Die Pausenzeiten sind zwar vom Versicherungsschutz ausgenommen, aber der Weg zur Toilette ist versichert. Ganz anders sieht es im Homeoffice aus. Sobald dieser Raum verlassen wird, endet auch der Versicherungsschutz, also auch der Gang zur Toilette ist nicht versichert (SG Koblenz vom 21.5.1999 – Az.:S2U5/98). Wer jedoch auch mit dem Wagen für die Firma unterwegs ist und Unterlagen oder Material ein- bzw. auslädt, der ist auch auf diesem Weg versichert. Durch einen aktuellen Fall konnte dies jetzt gegenüber der Berufsgenossenschaft klargestellt werden. Wenn z. B. ein Journalist, bevor er zur Toilette geht, noch eben schnell seine Digitalkamera aus dem Wagen holen will und dabei ausrutscht, so ist er über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung seines Arbeitgebers versichert. Wenn er jedoch erst zur Toilette geht und dabei ausrutscht, so ist er nicht versichert.

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